Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In eigener Zuständigkeit
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU, bei der FDP und bei den GRÜNEN)
will ich zunächst loben, wer immer sich für den Erhalt und die Renaturierung unserer Moore einsetzt und den Klimaschutz anerkennt. Das ist umso bemerkenswerter,
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU, bei der FDP, bei den GRÜNEN und von Kerstin Eisenreich, DIE LINKE)
als es aus einer Richtung kommt, die bislang Schwierigkeiten damit hat, den menschengemachten Klimawandel zu akzeptieren.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU, bei der FDP, bei den GRÜNEN, von Kerstin Eisenreich, DIE LINKE, und von Stefan Gebhardt, DIE LINKE)
Aber gestatten Sie mir, es möglichst mit sachlichen Argumenten zu beantworten.
Meine Damen und Herren! Unabhängig von jeglicher Motivation für diesen Antrag, die Landesverfassung verpflichtet uns in Artikel 35 bereits jetzt zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für jedes jetzige und zukünftige Leben. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und mithin des Klimas hat also bereits Verfassungsrang und steht damit gleichrangig - erlauben Sie mir als Jurist diese Anmerkung - neben anderen Verfassungsgütern wie den Grundrechten und den übrigen Staatszielbestimmungen.
Darüber hinaus wurde die Verpflichtung zum Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen, Herr Loth, durch die Erwähnung in der Präambel und in Artikel 2 zum Staatsstrukturprinzip erhoben und steht dadurch auf einer Stufe mit dem Demokratie-, Republik-, Sozial- und Rechtsstaatsprinzip. Man könnte sagen: Mehr Schutz gibt es gar nicht.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)
Dieser Schutz umfasst eben auch Moore, Moorböden, Alleen und Baumreihen, die wegen ihrer besonderen ökologischen Funktion - darin sind wir uns ja einig - als Schutzgüter hiervon erfasst sind. Die Bedeutung ebenjener Moore, Moorböden, Alleen und Baumreihen für den Natur- und Klimaschutz ist also unstreitig. Wir haben darüber ja wiederholt im Ausschuss gesprochen. Ich habe Ihnen im Umweltausschuss auch bereits zu den geplanten Maßnahmen berichtet, ebenso Staatssekretär Herr Dr. Eichner aus meinem Hause am 10. Mai 2023.
Es gibt eine laufende Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz vom 20. Oktober 2021, die der Kollege Schulze und ich für das Land Sachsen-Anhalt unterzeichnet haben. Wir haben den Schutz von Alleen und Baumreihen in § 21 des Landesnaturschutzgesetzes geregelt. Und er ist natürlich höherrangig durch Artikel 20a des Grundgesetzes und Artikel 35 Abs. 1 der Landesverfassung erfasst.
Mithin, meine Damen und Herren: Unsere Verfassung ist klar, der sich daraus zum Schutz jetzigen und künftigen Lebens ergebende Auftrag ebenfalls. Für uns ist dies ein verpflichtender Gestaltungsauftrag. Den nehmen wir in dieser Koalition wahr. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)