Tagesordnungspunkt 15
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Ausbildungsvergütung in der Pflegehilfe
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2521
Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/2844
(Erste Beratung in der 41. Sitzung des Landtages am 28.04.2023)
Berichterstatterin ist Frau Dr. Anja Schneider. Bevor sie das Wort ergreift, stelle ich noch kurz für das Protokoll die Beschlussfähigkeit fest. - Bitte, Frau Dr. Schneider. Sie haben das Wort.
Dr. Anja Schneider (Berichterstatterin):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/2521 in der 41. Sitzung am 28. April dieses Jahres zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Bildung und für Finanzen beteiligt.
Es besteht ein hoher Bedarf an Pflegehelferinnen und Pflegehelfern in Sachsen‐Anhalt. Deshalb muss die Ausbildung in diesem Beruf dringend attraktiver gestaltet werden. Für diese Berufsgruppe ist im Land Sachsen-Anhalt die Schulgeldfreiheit bereits umgesetzt worden. Da offen ist, ob auf der Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für die Zahlung einer Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer geschaffen werden, soll die Zahlung einer Ausbildungsvergütung landesrechtlich umgesetzt werden. Der Gesetzesvorschlag zielt auf eine verpflichtende Regelung ab, da alle Schülerinnen und Schüler des Bildungsganges Pflegehilfe nach der BbS‐VO von der Einführung profitieren sollen.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich erstmals in der 24. Sitzung am 10. Mai 2023 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich auf die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.
Der Ausschuss befasste sich in der 25. Sitzung am 14. Juni 2023 erneut mit dem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung lagen schriftliche Stellungnahmen sowie eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in der Vorlage 4 vor. Der Ausschuss erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung und empfahl einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung der Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.
Der mitberatende Ausschuss für Bildung befasste sich in der 22. Sitzung am 15. Juni 2023 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung. Zu dieser Beratung lag ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP vom 14. Juni 2023 vor. Damit wurde die Aufnahme der Berufsfachschule für Berufe in der medizinischen Technologie in § 2 Abs. 4 Nr. 7 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt empfohlen. Damit soll das Schulgesetz für derartige Schulen für anwendbar erklärt werden. Im Ergebnis der Beratung empfahl der Ausschuss für Bildung, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit weiteren Änderungen gemäß dem Änderungsantrag anzunehmen.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 42. Sitzung am 28. Juni 2023 mit dem Gesetzentwurf. Im Ergebnis der Beratung empfahl er, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung anzunehmen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich in der Sitzung am 28. Juni 2023 erneut mit dem Gesetzentwurf und übernahm die vom mitberatenden Ausschuss für Bildung vorgeschlagenen Änderungen einstimmig. Im Ergebnis dieser Beratung hat der Ausschuss die Ihnen in der Drs. 8/2844 vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet. Er empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der geänderten Fassung anzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)