Hagen Kohl (AfD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem wir über den vorliegenden Antrag der Landesregierung auf eine maßnahmenübergreifende Umschichtung im Sondervermögen „Corona“ zweimal eingehend im Finanzausschuss beraten haben, komme ich zu dem Ergebnis, dass nicht nur die Umschichtung abzulehnen ist, sondern auch die weiteren Ausgaben aus dem Corona- Sondervermögen so weit wie möglich zu stoppen sind.
(Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)
Ich erinnere an folgende Kernaussagen der Erklärung der Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder vom 25. April dieses Jahres:
Erstens. Der zeitliche und sachliche Veranlassungszusammenhang zur Bekämpfung der Notlage darf nicht umgangen werden.
Zweitens. Notlagenkredite dürfen nicht für allgemein wünschenswerte Maßnahmen oder versäumte Aufgaben aus der Vergangenheit eingesetzt werden. - Aber genau das passiert mit dem Geld aus dem Corona-Sondervermögen.
(Tobias Rausch, AfD: Richtig! - Lothar Waehler, AfD: Jawohl!)
Nehmen wir zum Beispiel die Ausgaben für Digitalisierung. Die Digitalisierung wurde von den bisherigen Landesregierungen in Sachsen-Anhalt vernachlässigt. Corona ist nun die Ausrede dafür, damit man außerhalb des regulären Haushaltes Maßnahmen zur Digitalisierung finanzieren kann, die man ohnehin, also auch ohne Corona, umgesetzt hätte.
(Tobias Rausch, AfD: Richtig!)
Zum Thema stationäre Raumluftanlagen. Es gibt baurechtliche Vorschriften, die regeln, unter welchen Voraussetzungen diese in Räumen eingebaut werden müssen. Sofern der Einbau baurechtlich vorgeschrieben ist, muss dieser natürlich auch aus dem regulären Haushalt finanziert werden. Falls der Einbau nicht vorgesehen ist, würde es sich um eine unnötige Investition und damit um Steuergeldverschwendung handeln. Zudem gibt es keine herkömmlichen Filter, mit denen man Viren aus der Luft filtern kann.
(Zuruf von der AfD: Richtig!)
Das funktioniert nur mit technisch aufwendigen und kostenintensiven Verfahren. Aus welcher Perspektive man es auch betrachtet, diese Maßnahmen sind nicht aus dem Corona-Sondervermögen zu finanzieren, sondern zu streichen.
Weil man es offensichtlich nicht oft genug sagen kann, weise ich noch einmal darauf hin, dass das Corona-Sondervermögen eine fiskalpolitische Zeitbombe ist. Hierbei handelt es sich in Wahrheit um Schulden, deren Tilgung in den Jahren 2029 bis 2050 jährlich ein Loch von 100 Millionen € in den Landeshaushalt reißen wird. Diese Coronaschulden sind eine schwere Hypothek für zukünftige Generationen. Wir halten eine solche Finanzpolitik für unsolide und nicht generationengerecht.
Daher werbe ich eindringlich für unseren Alternativantrag, mit welchem die nicht mehr benötigten Haushaltsmittel für die Beschaffung der mobilen Luftfilteranlagen zur Tilgung an den Haushalt zurückgeführt werden sollen. Das hat in der Ausschussberatung auch der Landesrechnungshof dringend empfohlen. Daher bitte ich darum, den Antrag der Landesregierung abzulehnen und unserem Alternativantrag zuzustimmen.
(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Jawohl!)