Tagesordnungspunkt 28

Beratung

Rechtsprechung nahe an den Bürgerinnen und Bürgern - ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Sachsen-Anhalt unterstützen

Antrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/2687

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 8/2727


Herr Erben bringt ein. - Bitte.


Rüdiger Erben (SPD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf für die antragstellenden Koalitionsfraktionen die Einbringung vornehmen. Das Schöffenamt, das Amt des ehrenamtlichen Richters, ist einer der ältesten Bestandteile unseres Rechtssystems. In seiner Urform geht es noch auf die Zeit von Karl dem Großen zurück. Dass über Recht und Gerechtigkeit nicht abgehoben vom normalen Leben entschieden wird, sondern auch der einfache Bürger dabei ein Mitspracherecht hat, ist tief in unserem Staatswesen verankert.

(Zustimmung bei der CDU und von Dr. Katja Pähle, SPD)

Es entspricht nicht zuletzt dem demokratischen Gedanken, dass ein Bürger dem Gericht nicht nur als Kläger oder Beklagter gegenüberstehen soll. Schöffen und andere ehrenamtliche Richter bringen die Erfahrung des Alltags in die Gerichte ein. Sie ergänzen und unterstützen die hauptamtlichen Richter bei der Entscheidungsfindung. Sie halten die Justiz lebensnah.

Für dieses wichtige Engagement möchte ich allen Schöffen und anderen ehrenamtlichen Richtern sowohl im Namen meiner Fraktion als auch unserer Koalitionspartner einen besonderen Dank aussprechen.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

In diesen Wochen finden in den Städten und Gemeinden unseres Landes die Schöffenwahlen für die Jahre 2024 bis 2028 statt. Wir als Koalitionsfraktionen möchten das zum Anlass nehmen, die Arbeit von ehrenamtlichen Richtern in Sachsen-Anhalt ein Stück weiter zu erleichtern.

Der Ihnen vorliegende Antrag sieht vor, dass ab dem kommenden Haushaltsjahr Fortbildungsmöglichkeiten für neue ehrenamtliche Richter angeboten werden. Denn auch wenn es Sinn und Zweck des Schöffenamtes ist, ohne juristische Vorbildung entscheiden zu dürfen - bestimmte Angebote können die Urteilsfindung vereinfachen. Wie sehen bspw. die verschiedenen Abstufungen des Justizvollzugs aus? Wir erkenne ich Symbole oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen? Was darf ich als Schöffe im Prozess und was nicht? All das sind praktische Fragen, mit denen man in dem Ehrenamt konfrontiert wird. Hilfe dabei kostet wenig und bringt viel. Daher wollen wir ein solches Fortbildungssystem in Sachsen-Anhalt einführen.

Das Schöffenamt ist aber nicht zuletzt aufgrund der Pflicht zur Anwesenheit bei den Gerichtsprozessen ein sehr zeitaufwendiges Ehrenamt. Bei komplizierten Prozessen mit mehreren Gerichtstagen müssen bei den Engagierten Freizeit und berufliche Entwicklung notgedrungen hintenanstehen.

Umso mehr sollten wir ihnen regelmäßig unsere Anerkennung zeigen. Mit einem Tag des ehrenamtlichen Richters wollen wir den langjährigen sowie den aus dem Dienst ausscheidenden ehrenamtliche Richterinnen und Richtern unseren Dank ausdrücken. Denn sie bewahren nicht nur eine uralte Rechtstradition, sondern sie tragen auch zur demokratischen und zu einer lebensnahen Justiz in Sachsen-Anhalt bei.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Ich bitte daher den Landtag um seine Zustimmung zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen. Vielen Dank. An dieser Stelle möchte ich herzlich dem Justizministerium, insbesondere Ihnen, Frau Ministerin, für die Unterstützung und die inhaltliche Vorbereitung dazu danken.

Vielleicht wird es den ein oder anderen interessieren, was denn der Kostenrahmen dafür wäre   um die Frage vorwegzunehmen. Wir gehen davon aus, dass dafür allenfalls 50 000 € pro Jahr erforderlich sein würden. Das entspricht dem, was im Vergleich auch andere Bundesländer dafür aufwenden. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)