Wolfgang Aldag (GRÜNE):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Die Bioenergie ist ohne Zweifel ein wichtiger Baustein der Energiewende - darin besteht Konsens. Unterschiedliche Auffassungen wird es sicherlich zu dem Potenzial geben. Ich möchte an den Dialog im Ausschuss zwischen der Abg. Simon Kuch und Thorsten Breitschuh erinnern, mit Sicherheit einer der profiliertesten Bioenergiebefürworter im Land. Die Kollegin Simon Kuch hat ihn gefragt ich zitiere aus dem Protokoll :
„[…] wie viel Energie könnten wir aus dem Bereich Bioenergieerzeugung hier in Deutschland bzw. in Sachsen-Anhalt absichern?“
Seine Antwort darauf war ich zitiere wieder :
„[…] Ich denke, wir haben klargemacht, dass wir Biomethan bzw. den Biogassektor brauchen, um die Lücken zu füllen. Aber Fotovoltaik auf dem Acker ist Faktor 40 mal mehr Strom pro Hektar. Wind auf dem Acker ist noch einmal Faktor 40 mehr. Ich bin mir nicht sicher, ob es der richtige Weg wäre, 40 % bis 50 % der Fläche, die wir nicht für unsere Ernährung benötigen, wirklich in Bioenergie, sprich in Biogas zu investieren. […]“
Den Faktor 40 halte ich für sehr hoch gegriffen. Aber grundsätzlich kann man schon sagen, dass mit PV und mit Wind auf der gleichen Fläche mehr Strom produziert werden kann als mit dem Anbau nachwachsender Rohstoffe für Biogasanlagen.
(Zuruf von Sandra Hietel Heuer, CDU)
Unter diesem Aspekt war ich schon etwas erstaunt, dass der Antrag der Koalition so einseitig daherkommt. Hierin wird der Fokus auf Biogasanlagen gerichtet, ohne Wind und ohne PV mit einzubeziehen - und das, obwohl der Energieminister des Landes, gleichzeitig Vorsitzender der Energieministerkonferenz, gerade im Bereich der erneuerbaren Energien proaktiv nach vorne geht. Was für eine Chance hat die Koalition an dieser Stelle verpasst, mit ihrem Minister zu glänzen, ganzheitlich den Ausbau der erneuerbaren Energien nach vorn zu stellen
(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)
und die Richtungsweisung für das Land dingfest zu machen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Auf mehr als auf das Fördern von Biogasanlagen konnte man sich vermutlich nicht einigen. Selbst dieser Antrag kommt recht lustlos, wenig ambitioniert und auch nicht auf dem aktuellen Stand der Begrifflichkeiten daher. Die Landesregierung wird gebeten, zu prüfen, sich einzusetzen, Ziele zu unterstützen, Studien in Auftrag zu geben usw. Nichts Konkretes ist dem Antrag zu entnehmen.
Ich habe den Antrag einigen Betreibern von Biogasanlagen vorgelegt. Die Reaktion darauf ist nüchtern. Gut, dass sich die Koalition mit dem Thema befasst; etwas Substanzielles ist jedoch nicht enthalten. Gerade nach der Anhörung Anfang des Jahres darf man, ja, muss man, von einer Koalition mehr erwarten dürfen. Der Antrag ist nicht schädlich. Er hat aber in seiner Umsetzung kaum eine Wirkung und greift insgesamt zu kurz.
Wir haben uns dafür entschieden, wenn dieser Antrag schon mit der Mehrheit durchgestimmt wird, dass wir dann wenigstens einen Änderungsantrag machen; denn an ein paar Stellen besteht noch dringender Korrekturbedarf.
Sinnvollerweise fordert die Koalition eine Förderung zur Flexibilisierung bestehender Biogasanlagen. Das ist richtig; denn wir können sie für die Bereitstellung von Residuallast gut gebrauchen. Minister Willingmann wird mit dem Kopf geschüttelt haben, als er das Wort „Grundlastfähigkeit“ gelesen hat. Vermutlich hat er, ähnlich wie ich, bereits resigniert und keine Lust mehr, etwas zu erklären,
(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Kerstin Eisenreich, DIE LINKE)
was allen klar sein muss: Das Stromnetz der Zukunft arbeitet mit Residuallast.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Aus unserer Sicht gehört folgerichtig das Wort „Grundlastfähigkeit“ herausgenommen.
(Hannes Loth, AfD: Mit Kobolt!)
Dann weiß ich nicht, wie lange der Antragsentwurf koalitionsintern abgestimmt werden musste, aber der Zeitplan zur Behandlung des Themas im Rahmen des Zukunfts- und Klimaschutzkongresses wenn dieser schon 19 Tagen abgeschlossen ist wirkt etwas kurios.
(Zustimmung und Lachen von Olaf Meister, GRÜNE)
Und dann: Unser letzter Änderungsvorschlag betrifft den nächsten Haushaltsplanentwurf - auch das wurde schon erwähnt. Rhetorisch versuchen Sie die Muskeln in die Richtung der Bundesebene spielen zu lassen. Sie stellen dann eine mögliche landesseitige Kofinanzierung direkt infrage.
Wir sind an dieser Stelle Haushaltsgesetzgeber. Wenn Ihnen das Ziel Ihres Antrages ernsthaft am Herzen liegt, dann geben Sie Ihrer Landesregierung den Auftrag mit, eine Kofinanzierung bei möglichen Förderprogrammen des Bundes direkt im Haushaltsplanentwurf zu berücksichtigen.
(Guido Kosmehl, FDP: Es ist doch wichtig, dass es am Ende im Beschluss steht!)
Ein wenig mehr Selbstbewusstsein des Parlamentes bzw. der Koalitionsfraktionen gegenüber der Landesregierung darf schon sein. Ein wenig mehr Selbstbewusstsein erwarten auch die Betreiberinnen und Betreiber von Biogasanlagen bei uns hier im Land. - Herzlichen Dank.
(Beifall bei den GRÜNEN)