Tobias Krull (CDU):
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident. - Meine Frage bezieht sich auf das sogenannte Heizungsgesetz. In dem Entwurf sind verschiedene soziale Härten enthalten und unter anderem die Regelung, dass sich über 80-Jährige nicht mehr an den Investitionen beteiligen sollen. Diejenigen, die als Rentnerinnen und Rentner bereits in den wohlverdienten Ruhestand eingetreten sind, haben gewissermaßen große Schwierigkeiten, Kredite zu erhalten. Wie beurteilt die Landesregierung die geplante Regelung der Altersgrenzen im sogenannten Heizungsgesetz?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Herr Willingmann.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Herr Abg. Krull! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will gern darauf antworten. Mit dem Heizungsgesetz meinen Sie das Gebäudeenergiegesetz, dessen bisheriges Schicksal ein eher trauriges ist, weil schon allein die erste Präsentation der Thematik die Menschen in tiefe Verunsicherung gestürzt hat. Es ist fraglos kein Meisterwerk der Ampel.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Allerdings wollen wir insoweit Nachsicht üben, als im Prozess tatsächlich noch einiges verbessert werden kann. In dem ursprünglichen Entwurf steht tatsächlich, wie Sie sagen, eine gleichsam Altersfreistellung für Menschen ab 80 Jahren. Diese sollen von der Verpflichtung zum Heizungstausch ausgenommen werden.
Ich habe dagegen zwei Bedenken. Zum einen glaube ich, dass eine willkürliche Grenze bei 80 Jahren einer verfassungsrechtlichen Prüfung vermutlich nicht standhält - ich will aber nicht lange darüber spekulieren , weil die Frage, warum ein Alter von 80 Jahren und nicht ein anderes objektives Kriterium gewählt wird, nicht beantwortet wurde.
Überlegenswert ist selbstverständlich, dass dieser Aspekt, den Sie zu Recht angesprochen haben, nämlich ob jemand noch in der Lage ist, sich auf dem Kreditmarkt ein Darlehen zu organisieren, und ob er das noch zu vertretbaren Zinsen bekommt, ein ganz wesentlicher sein wird. Denn wir müssen selbstverständlich sicherstellen, dass jeder, der dieser Pflicht unterliegt, nicht unter den Druck gerät, sein Eigenheim, das übrigens für viele Menschen in Deutschland ein Teil der gewollten Altersvorsorge ist, zu gefährden.
(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)
Aus diesem Grunde bin ich, wenn man jetzt weiter darüber diskutiert - das geschieht gerade , erstens der Auffassung, dass die Grenze heruntergesetzt werden muss, wenn man sie überhaupt wählt, nämlich tatsächlich auf den Renteneintritt. Das ist üblicherweise das Alter, in dem sich die finanziellen Voraussetzungen im Leben verändern.
Das Zweite ist aber: Meines Erachtens wäre es noch besser, wenn man eine allgemeine und sehr viel verständlichere Härtefallregelung bekommt, die weggeht von einem Alterskriterium. Denn auch das müssen wir natürlich in unserer durchaus wohlhabenden Gesellschaft akzeptieren: Es gibt selbstverständlich auch Rentnerinnen und Rentner, die vermögend sind und bei denen das Problem, das Sie beschrieben haben, nicht auftritt.
In der Sache mache ich einen Strich darunter. Dieses Gesetz gehört noch gründlich überarbeitet. Aber das geschieht ja gerade.
(Zustimmung bei der CDU - Frank Bommersbach, CDU: Abgeschafft gehört das!)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke. - Herr Krull, eine Nachfrage?
Tobias Krull (CDU):
Ich habe eine Nachfrage. - Sie sprachen sich soeben für eine Härtefallregelung aus. Es gab auch schon verschiedene andere Vorschläge zu einer Staffelung der Investitionsbeiträge je nachdem, wie sich die Einkommenssituation darstellt. Nun können wir auf die Selbsteinschätzung der Betroffenen vertrauen oder sagen, wir müssen es auch kontrollieren. Eine solche Kontrolle erfordert natürlich einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Wer soll das aus Ihrer Sicht bezahlen und organisieren?
Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Auch damit sprechen Sie ein wichtiges Thema an. Auch dieses gehört in den parlamentarischen Diskurs. Wir haben folgendes Dilemma. Im Moment wird von Bundesseite im Grunde eine allgemeine Förderung für den Tausch in Aussicht gestellt. Wenn man darauf baut, dass das so kommt, dann ist das sozusagen eine Sockelförderung, die jeder erhält. Ich glaube, im Vorschlag heißt es im Moment 30 %. Dafür braucht man keine sehr genaue Prüfung. Das ist nicht von Bedürftigkeitskriterien abhängig. Alles, was darüber hinaus gewährt wird, könnte man von solchen Boni oder dergleichen abhängig machen, also von einem Modell, das sich sehr viel stärker an der individuellen Leistungsfähigkeit der Belasteten ausrichtet.
Das ist im Moment noch im Fluss. Wir müssen schauen, was dabei herauskommt. Ich halte das jedenfalls für sinnvoll. Ich halte es für wichtig festzustellen: Wir können wegen der anfallenden Verwaltungskosten auf gar keinen Fall auf solche Härtefallregelungen verzichten. Wir müssen also durchaus ein Modell haben, das dafür sorgt, dass der soziale Ausgleich bei dem Gebäudeenergiegesetz auf jeden Fall gewährleistet ist. Dafür dürfen auch Kosten anfallen.
Herr Krull, wir haben gemeinsam um die Soforthilfen und um das Problem der Bewältigung durch unsere Wirtschaft nach dem Ausbruch der Coronapandemie gerungen. Auch dort haben wir Verwaltungskosten hingenommen, bei einem verhältnismäßig schlanken Verfahren, weil wir gewusst haben, es muss schnell Geld zu den Menschen gelangen. Nach einem ähnlichen Modell wird es auch bei dem Gebäudeenergiegesetz geschehen.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke. Es gibt keine weiteren Nachfragen. - Wir fahren fort mit der Fraktion der AfD. - Bitte, Herr Roi.