Eva von Angern (DIE LINKE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Antrag soll ein Beschluss des Landtages erwirkt werden, den noch lebenden Zwangsausgesiedelten eine einmalige materielle Würdigung in Höhe von jeweils 1 500 € anzubieten und unbürokratisch auszuzahlen.

Allerdings ist in dem vor wenigen Wochen beschlossenen Landeshaushalt für 2023 - ich sage jetzt nichts zu anderen Gründen, die auf Landesebene möglicherweise auch dagegensprechen würden - dafür kein Geld vorgesehen. Nach meiner Kenntnis gab es aus der AfD-Fraktion keinen entsprechenden Änderungsantrag zu dem Haushaltsplanentwurf.

Bei geschätzt noch 400 Betroffenen wäre ein Gesamtbetrag in Höhe von 600 000 € erforderlich, um das Beantragte tatsächlich umsetzen zu können. Die Realisierung auf der Grundlage eines schlichten Parlamentsbeschlusses - das wissen wir alle - ist also unmöglich.

Da ich davon ausgehe, dass Sie um diese Umstände wissen, muss ich Ihnen unterstellen, lediglich Effekthascherei zu betreiben,

(Oh! bei der AfD - Ulrich Siegmund, AfD: Das machen Sie doch bei jedem Antrag!)

und das auf Kosten noch lebender Opfer der gewaltsamen Zwangsaussiedlungspolitik der DDR, die diesen Antrag selbstverständlich lesen und Hoffnung schöpfen. Das finde ich - ich sage es ganz klar - unanständig.

(Lothar Waehler, AfD: Oh! - Nadine Koppehel, AfD: Unanständig war die Aktion Ihrer Partei damals! - Zuruf von Frank Otto Lizureck, AfD)

In der Sache selbst verweise ich allerdings darauf, dass meine Partei DIE LINKE

(Frank Otto Lizureck, AfD: Die Täter kennen keine Reue!)

auch für dieses dunkle Kapitel Verantwortung übernimmt und dies sehr ernst nimmt. Ich will daran erinnern, dass das Thema erstmals auf Initiative des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow in einer MPK-Ost, nämlich am 13. April 2016, angemeldet wurde mit dem Ziel einer länderübergreifenden Positionierung. Allerdings war die Reaktion der ostdeutschen Ministerpräsidenten zu dem Thema in dieser MPK-Ost eher verhalten.

Im Juni 2018 kam mit einem Entschließungsantrag der Länder Berlin, Brandenburg und Thüringen im Bundesrat, der auf eine Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze zielte, um die Anerkennung politisch Verfolgter zu verbessern, Dynamik hinein. Thüringen konnte damals erreichen, dass die Anliegen der DDR-Zwangsausgesiedelten in diesem Antrag tatsächlich Berücksichtigung fanden. Von der Bundesregierung wurde damals gefordert, nach Möglichkeiten zu suchen, die Opfer von Zwangsaussiedlungsmaßnahmen in einer Weise berücksichtigen, die deren spezifischem Verfolgungsschicksal und den damit verbundenen Schwierigkeiten, einen angemessenen Ausgleich auf das erlittene Unrecht zu erhalten, gerecht wird. Die Entschließung wurde im Oktober 2018 tatsächlich verabschiedet.

Seit dem Jahr 2018 finden in den fortlaufenden Bund-Länder-Gesprächen die Diskussionen zur Schaffung eines Härtefallfonds zur Rentenüberleitung statt. Es finden auch Diskussionen darüber statt, ob die Erwerbsbiografien mit berücksichtigt werden. Allerdings - das wissen wir - fanden sie in dem Härtefallfonds zur Rentenüberleitung keine Berücksichtigung. Aber ich weiß aus Thüringen, dass dieses Thema für die nächste MPK-Ost wieder angemeldet wurde. Ich ermutige den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt, dieses Thema aufzugreifen und die Initiative des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow an dieser Stelle zu unterstützen.

Wir werden Ihrem Alternativantrag zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN)