Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):

Schönen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wer sich gesund ernährt, der verbessert sein Wohlbefinden und beugt zahlreichen Krankheiten vor. Besondere Bedeutung hat eine ausgewogene und gesunde Ernährung für Kinder und Jugendliche. Sie wirkt sich nicht nur wesentlich auf das Wachstum, auf die Entwicklung und auf die Leistungsfähigkeit aus, sondern beeinflusst auch die spätere Gesundheit im Erwachsenenalter.

Eine kindgerechte Verpflegung in Kitas haben in erster Linie die Träger der Einrichtungen und die Sorgeberechtigten sicherzustellen bzw. zu finanzieren. Dies ergibt sich aus unserem Kinderförderungsgesetz.

Im Bereich der Schulverpflegung ist es gemäß § 72a des Schulgesetzes ebenfalls Aufgabe der Schulträger, im Benehmen mit dem Schülerrat und dem Schulelternrat schultäglich eine warme Vollwertmahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler vorzusehen. Hierin ist auch festgelegt, dass dabei ein sozial angemessener Preis gewährleistet werden soll und dass in besonderen Fällen Freitische zur Verfügung zu stellen sind. Das Bildungs- und Teilhabepaket kann übrigens ohne Eigenanteil für die Mittagsverpflegung nach dem SGB II in Anspruch genommen werden und wird auch in Anspruch genommen.

In Bezug auf die Qualität sehe ich trotz positiver Entwicklungstrends bei der Verpflegung insbesondere in Kitas weiterhin Verbesserungsmöglichkeiten. Im Rahmen der geplanten Überarbeitung des Programms „Bildung: elementar - Bildung von Anfang an“ wird deshalb geprüft werden, den Aspekt der gesunden und nachhaltigen Ernährung in geeigneter Weise zu berücksichtigen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist schon angesprochen worden, dass an der nachhaltigen Verbesserung der Ernährungs- und Verpflegungsgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen seit dem Jahr 2009 die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung unter dem Dach der Landesvereinigung für Gesundheit in unserem Land arbeitet.

Aufbauend auf den Maßnahmen der vergangenen Jahre werden die Akteure zugunsten einer gesunden Kita- und Schulverpflegung unterstützt. Das gilt insbesondere für Fortbildungsangebote, Speiseplananalysen, Angebote für Ernährungsplanung und Fachtagungen sowie Vorträge. Grundlage dafür sind die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.

Regelmäßiges und ausreichendes Trinken insbesondere von Wasser bzw. Leitungswasser ist wesentlicher Bestandteil einer gesunden Ernährung. Die Versorgung durch Trinkbrunnen ist aber lediglich eine Möglichkeit. Die Errichtung von Trinkbrunnen in Kitas und Schulen wird durch die Landesvereinigung für Gesundheit seit Jahren unterstützt.

So wurden etwa eine Handlungsempfehlung erstellt sowie Fortbildungen und Beratungen für interessierte Kitas, Schulen und Träger durchgeführt. In Bezug auf die Forderung des Antrags existiert bereits eine Vielzahl alternativer Finanzierungsquellen wie etwa temporäre Förderprogramme oder Sponsoren. Insbesondere nach dem Präventionsgesetz steigen immer mehr Krankenkassen ein.

Seit dem Schuljahr 2017/2018 bietet Sachsen-Anhalt das EU-Schulprogramm zur Unterstützung einer gesunden Ernährung für Kinder in Kitas und für Schüler in Grund- und Förderschulen an. Sie wissen - das haben Sie vorhin schon gesagt  , dass die Mittel im EU-Finanzrahmen natürlich sehr gekürzt worden sind.

Ich finde es aber sehr erfolgreich, dass der Landesgesetzgeber beschlossen hat, die Landesmittel in Höhe von 150 000 € im Haushaltsplan 2023 immerhin auf nunmehr 640 000 € zu erhöhen. Damit können noch mehr Kinder aus den teilnehmenden Einrichtungen erreicht werden und es kann mehrmals pro Schulwoche Zugang zu frischem Obst und Gemüse sowie zu Milch ermöglicht werden. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)