Eva von Angern (DIE LINKE):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! „Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil.“ - Worte, die jeden Tag in den Gerichten des Landes fallen. Damit dieser Satz aber auch mit Leben gefüllt werden kann, bedarf es dringend ehrenamtlicher Richterinnen ohne Robe.
Sie sind keine Juristinnen, sondern sie sind Laien auf der Richterbank, gewählt aus der Mitte der Gesellschaft. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichterinnen; ihre Stimme hat somit direkten Einfluss auf das Urteil.
Vielen mag es gar nicht bewusst sein, welchen wichtigen Dienst, auch in Sachsen-Anhalts, die laut Statistik für die laufende Amtsperiode insgesamt 2 576 ehrenamtlichen Richterinnen nicht nur der Justiz, sondern der ganzen Gesellschaft erweisen. Dafür an dieser Stelle ein ausdrücklicher Dank.
In Sachsen-Anhalt laufen die Vorbereitungen für die Schöffenwahl für die im Jahr 2024 neu beginnende Amtszeit; ca. 2 500 ehrenamtliche Richterinnen werden benötigt. Insofern ist es gut, dass wir heute auch wenn es zu später Stunde ist über die Situation und das Engagement von ehrenamtlichen Richterinnen reden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Um hierfür Anreize zu schaffen, um auch wirklich Schöffinnen zu gewinnen, und um die Attraktivität für dieses Amt zu erhöhen, müssen das richterliche Ehrenamt in Gänze und umfassend gestärkt und eine Reform des Schöffenrechts angegangen werden. Denn erst dadurch kann das richterliche Ehrenamt auch wirklich gestärkt, das Engagement vieler Tausender ehrenamtlicher Richterinnen mehr gewürdigt, anerkannt und auch gefördert werden.
Dabei ist mir bewusst, dass dies bundesweit mittels bundesgesetzlicher Regelung geschehen muss; dass wir hierbei nicht alle Möglichkeiten haben. Aber für eine notwendige Reform des Schöffenrechts kann man Initiativen ergreifen es ist immerhin 48 Jahre lang nichts Grundlegendes passiert; das ist langer Zeitraum. Sie könnten hierbei aktiv werden.
Eine jährliche Ehrenamtsveranstaltung ist nicht schlecht, sie ist nett und sie ist vor allem gut gemeint; aber sie ist am Ende des Tages nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ich möchte es nicht vollständig niederreden, aber es ist nicht das, was ehrenamtliche Richterinnen und Richter tatsächlich brauchen.
Wir haben Probleme bei den ehrenamtlichen Richterinnen. Wir haben immer noch die Situation, dass es für ehrenamtliche Richterinnen nicht problemlos möglich ist, sich durch den Arbeitgeber freistellen zu lassen, dass es auch nicht alle Richterinnen akzeptieren, dass sie alleine diese Gründe vortragen, sondern dringend ein Nachweis vom Arbeitgeber erbracht werden muss. Das führt dazu, dass ehrenamtliche Richterinnen meinen, nicht ernst genommen zu werden oder dass man ihnen nicht vertraut.
Wir haben auch immer noch Probleme mit den Entgeltfortzahlungen, die zwar wir könnten sagen klar geregelt sind, die dann aber in der Realität doch nicht so vollzogen werden. Wir haben auch immer noch Probleme bei der Verbesserung des Kündigungsschutzes oder bei der Berücksichtigung von Gleitzeiten, bei der Entschädigung von ehrenamtliche Richterinnen hierbei müssen wir auch über die Höhe nachdenken. Wir könnten aber auch einmal darüber nachdenken, finde ich, ob wir nicht an den Altersgrenzen etwas verändern wollen, um dieses Amt für jüngere Menschen attraktiv zu machen.
Es ist noch eine Menge, worüber wir reden müssten. Insofern hätte ich mir gewünscht, dass wir das im Ausschuss machen; vielleicht machen wir es aber trotzdem. Wir stimmen Ihrem Antrag dennoch zu, weil wir ihn dem Grunde nach unterstützen.
(Zustimmung bei der LINKEN)