Kerstin Eisenreich (DIE LINKE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der notwendigen Energiewende hin zu erneuerbaren Energien galt die Erzeugung von Strom aus Biomasse als sehr wichtiges Element. Schließlich können Biogasanlagen unterschiedlichste Rohstoffe wie Bioabfälle, Gülle oder Getreideteile verwerten und aus ihnen Strom, Wärme, aber eben auch zu nutzendes Biomethan erzeugt werden.

Der Einsatz von Gülle und Mist sorgt unter anderem dafür, die Methanemissionen zu reduzieren, ein Treibhausgas, das 25-mal stärker wirkt als Kohlendioxid. Damit haben Biogasanlagen eine klimaentlastende Wirkung und verbessern die Klimabilanz von landwirtschaftlichen Anlagen zugleich. Der erzeugte Strom ist natürlich wichtiger Bestandteil des Strommixes und ersetzt fossile Energieträger. Hinzu kommt: Die entstehende Abwärme kommt nicht nur dem Eigenbedarf der Anlagen, sondern in lokalen Wärmenetzen, wie soeben gehört, den Menschen vor Ort in den Gemeinden zugute.

Damit sind aus unserer Sicht Biogasanlagen auch für die Wärmewende im ländlichen Raum ein sehr wichtiges Element, das aber leider bisher viel zu wenig Berücksichtigung findet, unter anderem auch bei den aktuellen Diskussionen zum Gebäudeenergiegesetz.

Und: Biogasanlagen sind grundlastfähig. Aber: Die Fokussierung darauf ist nicht nur nicht sinnvoll, sondern reine Verschwendung. Immer wieder müssen Biogasanlagen abgeregelt werden. Das heißt, das produzierte Gas wird abgefackelt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist Verschwendung.

Biogas muss für die sogenannte Restlast, insbesondere im Fall sogenannter Dunkelflauten, also nach Bedarf bereitgestellt werden. Darin liegt der Wert der Biogasanlagen; denn sie können schnell hochgefahren werden. Das wird in dem Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch einmal richtiggestellt.

Nicht zu unterschätzen ist natürlich auch der Wert der Biogasanlagen für die regionale Wertschöpfung.

Ich glaube, wenn wir diese Debatte heute führen, dann lohnt sich auch ein Rückblick. Im ersten Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Jahr 2000 der damals rot-grünen Bundesregierung spiegelte sich die Bedeutung von Biogasanlagen wider. Doch mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Jahr 2014 haben CDU und SPD durch massive finanzielle Benachteiligungen und Ausbaudeckel dafür gesorgt, dass die Biogaserzeugung quasi kaltgestellt wurde. Darüber hinaus wurden immer wieder Vergütungsbedingungen geändert, sodass für die Betreiber keine Planungssicherheit und auch kaum Anreize für notwendige Flexibilisierungen oder Neuanlagen bestehen.

Daran hat sich bis heute im Grundsatz auch nichts geändert, auch wenn aufgrund der aktuellen, immer wieder drohenden Gasmangellagen - verursacht durch die fehlenden Rohstofflieferungen im Zusammenhang mit dem Krieg - ein paar wenige und nur vorübergehende Erleichterungen für die Biogaserzeugung geschaffen wurden. Dabei wäre das in Biogasanlagen erzeugte Biomethan ausreichend, um Deutschland für zehn Tage komplett zu versorgen, wenn man denn das Gas in die Gasnetze als Speicherort einspeiste. Das zeigt noch einmal, wie wichtig die Kombination von Erzeugung und Speicherung ist. Dazu wäre aber eine Wiedereinführung des Einspeisebonus erforderlich. Deshalb ist unsere Aufforderung: Handeln Sie dazu bitte auf der Bundesebene, liebe SPD.

Der vorliegende Antrag nimmt eine Reihe von Forderungen auf, die sich aus der Anhörung zur aktuellen Situation von Biogasanlagen in Sachsen-Anhalt im Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt im Februar 2023 ergeben haben. Er ist aber total vage und unbestimmt formuliert: Ziele unterstützen; Unterstützung prüfen; ein Haushaltsvorbehalt einer Kofinanzierung eines eventuell möglichen Förderprogramms durch den Bund. Das ist doch nun schon wieder ziemlich hanebüchen. Wenn uns Abgeordneten, dem Haushaltsgesetzgeber, die Unterstützung der Bioenergieerzeugung so wichtig ist - ich glaube, das hat gerade auch die Einführungsrede der SPD von Frau Kleemann gezeigt  , dann sollten wir es auch hier ganz klar formulieren.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Insofern unterstützt meine Fraktion den vorliegenden Änderungsantrag hinsichtlich des Haushaltsvorbehaltes.

Dass der Zukunfts- und Klimaschutzkongress vor dem Abschluss steht, ist, glaube ich, inzwischen allen klar.

Der Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht falsch, enthält aber ein paar Fehler. Die könnten mit dem Änderungsantrag ausgemerzt werden. Der Antrag bleibt aber doch insgesamt weit hinter den Erwartungen zurück, die ich angesichts einer Behandlung im Prioritätenblock hatte. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN - Cornelia Lüddemann, GRÜNE, lacht)