Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Betreuungsgesetz

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2520

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/2644

(Erste Beratung in der 40. Sitzung des Landtages am 27.04.2023)


Berichten zum Gang des Verfahrens wird die Abg. Frau Dr. Schneider. - Frau Dr. Schneider, bitte.


Dr. Anja Schneider (Berichterstatterin): 

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/2520 in der 40. Sitzung am 27. April 2023 zur federführenden Beratung und zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz sowie für Finanzen beteiligt.

Der Bundesgesetzgeber hat am 4. Mai 2021 das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts verabschiedet. Es ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund muss entschieden werden, ob das neue Instrument der erweiterten Unterstützung in seinem Anwendungsbereich begrenzt werden soll und das Ausführungsgesetz entsprechend den neuen bundesrechtlichen Gegebenheiten geändert werden soll.

Durch den Verzicht auf die Einführung von Modellprojekten zur erweiterten Unterstützung wird die bundesrechtliche Neuregelung uneingeschränkt bei allen örtlichen Betreuungsbehörden eingeführt. Bei der finanziellen Ausstattung der Betreuungsvereine wird mit der Neuregelung ein Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung vermittelt. Die Zuständigkeit für die finanzielle Ausstattung der Betreuungsvereine wird künftig klarer geregelt und der überörtlichen Betreuungsbehörde zugewiesen. Für die beruflichen Betreuer wird erstmals ein umfassendes Registrierungsverfahren eingeführt, welches sowohl den Nachweis der persönlichen Eignung als auch der erforderlichen Sachkunde berücksichtigt.

Das Gesetz sieht eine Evaluierung drei Jahre nach vollständiger Inkraftsetzung vor. Da eine Abrechnung der finanziellen Mehraufwendungen erst im Jahr 2025 möglich sein wird, erhalten die Kommunen in den Jahren 2023 und 2024 Abschlagszahlungen.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat sich auf Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP gemäß § 84 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages in einer zusätzlichen Sitzung am 28. April 2023 erstmals mit dem Gesetzentwurf befasst. Im Ergebnis dieser Beratung empfahl er den mitberatenden Ausschüssen die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung.

Der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz befasste sich in der 17. Sitzung am 3. Mai 2023 mit dem Gesetzentwurf und schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mehrheitlich an.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 40. Sitzung am 4. Mai 2023 mit dem Gesetzentwurf und schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung ebenfalls mehrheitlich an.

Es erfolgte eine Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände gemäß § 86a der Geschäftsordnung des Landestages im schriftlichen Verfahren.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich in der 24. Sitzung am 10. Mai 2023 erneut mit dem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung lag in Vorlage 5 eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. In dieser Sitzung lag dem Ausschuss außerdem ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP vom 10. Mai 2023 vor. Demnach sollen die freiwilligen Aufgaben der anerkannten Betreuungsvereine, in welchen unter anderem die Beratung von Personen zu Vorsorgevollmachten enthalten ist, ebenfalls in die durch Landesmittel zu finanzierenden Aufgaben aufgenommen werden.

Im Ergebnis der Beratung hat der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/2644 in der Fassung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit den beschlossenen Änderungen gemäß dem Änderungsantrag zur Abstimmung gestellt und einstimmig angenommen. Dem Landtag wird die Annahme des Gesetzentwurfes in der vorliegenden Fassung empfohlen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)