Siegfried Borgwardt (CDU):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der Amoktat in Hamburg-Alsterdorf sowie nach der jüngsten Schussverletzung eines Polizisten bei einer Razzia im Reichsbürgermilieu oder, wie bereits genannt, nach dem 8. März dieses Jahres in Bad Lauchstädt, sind erneut Rufe nach einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts aufgekommen.
Bundesinnenministerin Faser hat die Taten zum Anlass genommen, ihre bereits vor einem Jahr erstmals erhobene Forderung zu wiederholen. Bis heute hat sie jedoch einige gingen darauf ein , unter anderem wegen des Widerstands der Freien Demokraten, keinen in der Bundesregierung abgestimmten Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt.
(Zustimmung von Olaf Feuerborn, bei der CDU und bei der FDP)
Es kursiert lediglich ein Referentenentwurf. Dieser beinhaltet unter anderem jetzt einmal zuhören :
• das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen ich komme nachher noch einmal auf den Anschein zu sprechen ;
• die Einführung des Kleinen Waffenscheins;
• den Erwerb von Schreckschusswaffen einschließlich von Armbrüsten usw.;
• die Einführung einer Pflicht zur Vorlage eines amtsärztlichen, fachärztlichen, fachpsychologischen Zeugnisses für alle Personen, die erstmalig eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen;
(Guido Kosmehl, FDP: Und älter als 25!)
• einen verbesserten Datenaustausch zwischen den Waffenbehörden und den anderen Behörden wir begrüßen dies ausdrücklich; denn dieser ist wirklich notwendig; wir wissen, dass der Vorfall in Bad Lauchstädt eindeutig auf ein Vollzugsversagen zurückzuführen war.
(Zustimmung bei der CDU)
Das deutsche Waffenrecht, meine Damen und Herren, ist schon heute eines der strengsten der Welt. Bereits das geltende Recht sieht vor, dass Extremisten, Reichsbürger, Kriminelle und psychisch kranke Personen keinen Zugang zu Waffen haben dürfen und, sollten sie dennoch Waffen besitzen, entwaffnet werden müssen.
Es war die Union im Jahr 2020, die mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz die Regelung zur Entwaffnung von Extremisten verschärft hat. Wichtig ist und bleibt, dass die Waffenbehörden die bestehenden strengen Regeln aber konsequent anwenden.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Die letzte Waffenrechtsnovelle ist gerade einmal vor zweieinhalb Jahren in Kraft getreten. Vor einer weiteren, umfassenden Verschärfung muss die Wirkung der Novelle aus dem Jahr 2020 sorgfältig evaluiert werden. Die Bundesinnenministerin hat bis heute genau das nicht getan, obwohl im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart worden ist, mit der Evaluierung bereits im letzten Jahr zu beginnen.
Meine Damen und Herren! Natürlich geben Waffen und mit ihnen begangene Straftaten, wie schon erwähnt, Anlass für eine sorgfältige Prüfung mit Blick darauf, ob es noch Lücken im Waffenrecht gibt oder ob bestehende Regeln vielleicht nicht richtig angewendet worden sind.
Nach Rücksprache mit der Bundestagsfraktion dorthin gehört es eigentlichen und insofern hat der Kollege Kosmehl vollkommen recht sowie auch Herr Erben mit der vorgezogenen Diskussion darüber, dass Waffenrecht Bundesrecht ist - wird ein Änderungsbedarf dann gesehen, wenn die Änderungen einen Mehrwert für die Sicherheit bringen und diese nicht unverhältnismäßig das ist auch unsere Position in die bereits stark beschränkten Rechte von Jägern und Sportschützen eingreifen.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Wo gravierende Lücken im Waffenrecht sichtbar werden, müssen diese geschlossen werden, bspw. beim Datenaustausch ich ging bereits darauf ein. Wichtig ist aber auch, sich der illegalen Waffen, die unbestreitbar in Deutschland kursieren, anzunehmen. Die Bundesregierung muss hierbei ihre Anstrengungen wesentlich verstärken.
In Abstimmung meiner Rede habe ich auch mit dem Landesjagdverband gesprochen. Einige aus dem Austausch hervorgegangene Aspekte möchte ich gern erwähnen. Der Landesjagdverband steht entgegen mancher Meldung sehr wohl einer sinnvollen Anpassung des Waffengesetzes offen gegenüber. Auch Veränderungen, die absehbar zu mehr Sicherheit führen sowie den allgemeinen Regeln der Verhältnismäßigkeit entsprechen, sind zu begrüßen.
Schwierig ist die unsachgemäße Verschärfung einzelner Forderungen, ohne die Wirkung einer vorherigen Verschärfung oder den Grad der Durchsetzung bestehender Regularien überprüft zu haben. Eine Verschärfung um der Verschärfung willen ist reiner Aktionismus. Dies lehnen der Landesjagdverband und auch wir ab.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Jetzt kommen wir einmal zu den sogenannten halbautomatischen Waffen. Dazu sagt der Landesjagdverband: Halbautomatische Büchsen und Flinten haben eine sehr große Berechtigung bei der Jagd. Wenn es um eine schnelle Schussfolge geht, z. B: bei Maisjagden, zur Wildschadensverhütung oder bei Vergrämungsjagden auf Gänse auf landwirtschaftlichen Kulturen. Ein Zugewinn für die Sicherheit der Gesellschaft durch das Verbot aufgrund eines kriegswaffenähnlichen Anscheins darum geht es ist nicht erkennbar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bezogen auf das Waffengesetz wäre eine Änderung zur Ausweitung der Nachtzieltechnik, der sogenannten Single-use-Geräte, im Sinne von Zielfernrohren mit fest verbauten Nachtsicht-/Wärmebildeinheiten wünschenswert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte um Überweisung des Antrags in den Innenausschuss. - Herzlichen Dank.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)