Detlef Gürth (CDU):

Unser aller Bundesregierung überrascht uns gefühlt jede Woche mit unzähligen neuen Vorschlägen für Gesetze, Verordnungen und Regelwerke die Energie betreffend. Das setzt dann jeweils nicht unerheblichen Aufwand in Gang, weil Stadtwerke, kommunale Wohnungsgesellschaften und Kommunen sofort anfangen zu überlegen und zu rechnen, was das für sie heißt.

Ich will auch nicht auf alles eingehen, dafür reicht die Fragestunde nicht. Aber es gibt zwei Gesetzesvorhaben von ganz vielen, die momentan für viele Fragen sorgen, das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze und das Gebäudeenergiegesetz. Mich bewegen hierzu vor allem zwei Fragen.

Erstens. Wie schätzt die Landesregierung die Verhältnismäßigkeit und den Ressourcenaufwand ein, der durch die jetzt von mir genannten beiden Gesetze entsteht für Stadtwerke, für Wohnungsgesellschaften, für Kommunen und dergleichen mehr?

Ist sichergestellt, dass das Konnexitätsprinzip beachtet wird und dieser Mehraufwand für Kommunen entsprechend vom Bund abgegolten wird und nicht, wenn Stadtwerke betroffen sind, zwangsläufig durch diese Gesetze allein durch die Administration die Strompreise steigen? Denn eine solche kommunale Wärmeplanung kostet immer sechsstellig plus einen erheblichen Personalaufwand, der noch hinzukommt.

Zur zweiten Frage, wenn ich sie gleich stellen darf. Das Einsammeln von Daten,

(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)

das jetzt geplant ist, um die Verbräuche besser zu steuern, ist ein Einsammeln von sehr persönlichen Daten. Es geht darum, wie warm jemand mit seiner Familie gern in seiner Stube sitzt und dergleichen mehr oder wann er zu Hause ist und wann nicht. Es gibt von vielen Seiten erhebliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes.

(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)

Frau Ministerin, Sie antworten für die Regierung und die FDP ist gerade im Bereich Datenschutz, so kann ich mich erinnern, immer sehr engagiert gewesen.

(Lachen bei der CDU - Andreas Silbersack, FDP, lacht)

Wie stehen Sie zu dieser Thematik und wie stellen Sie sicher, dass der Datenschutz bei dieser Thematik angemessen berücksichtigt wird?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Frau Hüskens.


Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):

Danke, Herr Präsident. - Herr Gürth, herzlichen Dank für die Frage. Ich kann für die Landesregierung formal zu den expliziten Fragen, die Sie gestellt haben, noch nichts antworten, weil wir bei uns im Ressort tatsächlich den Gesetzentwurf noch nicht vorliegen haben.

Ich finde es aber gut, dass die Bundesregierung entschieden hat, dass sie den Ländern und auch den Verbänden den Entwurf vorlegen möchte. Ich glaube, es ist wirklich wichtig - Sie haben das in Ihrer Frage auch betont  , dass frühzeitig über derartige Themen, die unglaublich viele Menschen persönlich betreffen, diskutiert wird, und zwar bevor das Ganze in das Parlament geht,

(Beifall bei der FDP)

sodass der Entwurf wirklich Hand und Fuß hat und er nicht später, wie es dem anderen Gesetz ergeht, überarbeitet werden muss. Ich glaube, dass das Thema Daten sammeln für Freie Demokraten immer nur auf das konzentriert werden darf, was wirklich erforderlich und notwendig ist, ist klar.

Lassen Sie mich abschließend auch für die Landesregierung einen Punkt betonen: Es wird sich bei diesem Gesetz um ein Zustimmungsgesetz handeln.

(Unruhe)

Das bedeutet: Es braucht die Zustimmung des Bundesrates. Es ist also kein Einspruchsgesetz, sondern ein Zustimmungsgesetz. Das bedeutet schlicht und ergreifend, dass die Bundesregierung für ihren Entwurf zumindest die Zustimmung von den drei Regierungsparteien im Bund plus der CDU/CSU braucht.

(Zuruf von Marco Tullner, CDU - Guido Kosmehl, FDP: Guten Morgen, Herr Tullner!)

Ich glaube, wir alle hier können doch sehr, sehr optimistisch sein, dass der Gesetzentwurf, der den Bundesrat nach der Landesanhörung erreicht, ein guter sein wird, der in unserem Sinne ist und der dafür sorgt, dass nicht Mehrbelastungen auf die Kommunen und vor allen Dingen auf die Bürger zukommen.

(Beifall bei der FDP)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Bevor Herr Gürth die nächste Frage stellt, nutze ich die Gelegenheit, Schülerinnen und Schüler des „Wilhelm und Alexander Humboldt“-Gymnasiums Hettstedt zu begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Gürth, Sie dürfen fragen.


Detlef Gürth (CDU):

Ich habe eine Frage, Frau Ministerin. Die Themen Energie und Wärme - und was dort alles in dem Zusammenhang passiert - sind ganz besondere. Jedes Mal, wenn Herr Habeck die neue Woche begrüßt, mit neuen Ideen kommt und er diese als Bundesminister verlautbart, dann hat das unmittelbare Folgen. Im Energiesektor müssen z. B. alle Energiedienstleister - sie sind dazu auch verpflichtet - sofort mit dem Rechnen anfangen, weil sie alles, was dann passiert, in Preisblätter, die entsprechend Gremienbeschlüsse bedürfen, die zur Netzagentur und zur Kartellbehörde gehen usw., einmünden lassen müssen. Ansonsten entsteht, wenn sie zu spät reagieren, ein erheblicher Schaden.

In den zurückliegenden zwölf Monaten ist so viel herausgeblasen worden, was wieder eingesammelt werden musste. Wenn man das in Mannstunden umrechnen würde, dann könnten wir eine ganze Behörde einsparen. Weil das so ist, frage ich Sie: Sehen Sie eine realistische Chance, dass diese doch leicht chaotische Arbeitsmethodik der Bundesregierung

(Guido Kosmehl, FDP: Och, Herr Gürth! - Zuruf von Wulf Gallert, DIE LINKE - Weiterer Zuruf)

in ein geordnetes planbares Handeln übergeht und dass erst dann, wenn ausgereifte Ideen vorhanden sind, diese die Öffentlichkeit erreichen?


Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):

Die Antwort ist: Ja.

(Beifall bei der FDP)