Tobias Rausch (AfD):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Herr Robra hat im Prinzip schon viel zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag gesagt. Es ist ausgiebig im Hohen Hause und im Ausschuss diskutiert worden. Aber vielleicht sollten wir uns noch einmal angucken, warum wir in diesem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag überhaupt über Strukturänderungen bei den Kompetenzen in Verwaltungsräten und über Änderungen bei den Anstalten durch Intendanz oder Direktoren überhaupt sprechen.

Notwendig geworden ist das alles erst durch die Skandale beim RBB, beim MDR oder auch beim NDR. Da war es nämlich so gewesen, dass beim RBB über die ehemalige Intendantin Vorlagen in diese Verwaltungsräte eingereicht oder nicht eingereicht worden sind, darüber abgestimmt wurde, obwohl man nicht wusste, worüber man abstimmt. Dazu haben wir schon einmal die Diskussion geführt: Wir können hier zehn, zwölf Änderungen durchführen, wenn sich die Zusammensetzung dieser Räte nicht signifikant ändert. In der Vergangenheit ist es leider so gewesen, dass die Koalition damit geglänzt hat, den Medienänderungsvertrag so zu ändern, dass nicht mehr die zwei stärksten Fraktionen aus dem Haus Mitglieder entsenden, sondern dass sich das jetzt aus der Mitte der Versammlung entschließt. Da ist natürlich wenig dargelegt, dass dort im Verhältnis des Wahlergebnisses Interessen vertreten werden. Das ist natürlich schwierig.

(Zuruf)

Aber unter dem Strich ist festzustellen, dass mit dem Gesetz ein kleiner Schritt in die richtige Richtung getan wird. Mittlerweile ist es ja so - das wäre vor fünf Jahren undenkbar gewesen  , dass es fraktionsübergreifend den Konsens gibt, dass es Reformbedarf und Änderungsbedarf gibt. Ich würde sagen, das ist schon einmal gut. Aber wir konnten es bei unterschiedlichen Anhörungen von Herrn Buhrow hören, der zum Schluss, als damit aufgehört hat, Chef der ARD zu sein, ein interessantes Interview gegeben hat, in dem er gesagt hat, dass die Politik die Leitplanken setze, um Änderungswünsche voranzutreiben.

Alle Änderungswünsche, die jetzt hierin stehen, sind zwar schön, aber ändern erst einmal nichts. Und wir haben in der Anhörung gehört, dass wir in Sachsen-Anhalt beschließen könnten, was wir wollen. Verfassungsrechtlich wissen wir aber nicht, auch nicht aus den Verhandlungsrunden der einzelnen Ländervertreter, ob wir überhaupt Änderungen durch Beschlusslage durchführen können. Das ist bekannt geworden.

Dann ist die Frage zu stellen: Wenn wir jetzt den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag haben, ändert sich das dann wirklich? Wie wollen wir jetzt kontrollieren, dass die Intendanz und die Rundfunkanstalten von sich aus Sparmaßnahmen ergreifen? Ich konnte nicht vernehmen, dass da an Altersrückstellungen oder Sonstigem gespart wird. Vielmehr konnte man dem KEF-Bericht entnehmen, dass 2,5 Milliarden € für Altersrückstellungen genommen werden. Wenn wir bedenken, dass das Haushaltsvolumen ungefähr 12 Milliarden € umfasst, dann sind das knapp über 20 %, die mittlerweile für Alters- und Pensionsrückstellungen vorgesehen werden.

Kay Barthel, der Mitglied der KEF ist, hat schon darauf hingewiesen, dass die Tendenz stark steigend ist. Das heißt, man müsste nicht nur über Strukturen in Verwaltungsräten sprechen, über Änderungen der Anstalten, darüber, ob manches gleich gesendet wird, ob man darüber nachdenkt, die „Tagesthemen“ zu kürzen oder andere Richtlinien einführt. Der Großteil sind Personalbudgets, Rückstellungen und Gebäudeanteile; das zusammen macht ungefähr zwei Drittel des Budgets aus den Gebühren aus. Man müsste einmal darüber diskutieren, ob das alles so noch zeitgemäß ist.

Das heißt, wir sind der Meinung, wir müssten den „Grundfunk“ einführen. Da ist der Grundauftrag, sprich: objektive Berichterstattung über Sachverhalte, Warnungen bei Havarie, ernsten Situationen, Notlagen. Man kann sagen, okay, es gibt einen Grundsender, von mir aus auch noch die Ländermagazine. 

(Zustimmung bei der AfD)

Alles andere müsste sich dann einer Marktliberalisierung öffnen, um festzustellen: Was wollen die Leute überhaupt nutzen? Es wäre vielleicht sinnvoll, ein Abo einzuführen, damit endlich dieser Zwang, Rundfunkbeitragsgebühren zu bezahlen, abgeschafft wird, 

(Beifall bei der AfD)

weil die Leute - gerade jüngere Menschen oder Menschen in meinem Alter - das alles nicht mehr konsumieren. Sie nutzen stattdessen Streaming-Dienste wie Netflix und Co. Aus genannten Gründen ist dieser Änderungsantrag abzulehnen. Es sind auch die Entschließungsanträge abzulehnen. Wir müssten uns grundsätzlich darüber verständigen, wie wir diese Zwangsgebühren und den Rundfunk komplett restrukturieren wollen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Jawohl!)