Guido Kosmehl (FDP):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Datenschutz ist ein hohes Gut und der Datenschutzbeauftragte genießt Unabhängigkeit. Ich will an dieser Stelle gleich zu Beginn sagen: Der Datenschutzbeauftragte, den wir wählen, ist kein Datenschutzbeauftragter der Koalition. Er ist ein Datenschutzbeauftragter für das ganze Land, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Sehr geehrter Herr Striegel, vielleicht fangen Sie ab morgen mal an zu überlegen, ob der Weg, den Sie derzeit in der Debatte beschritten haben, der richtige im Umgang mit dem Datenschutzbeauftragten ist.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ich kritisiere das Verfahren!)

- Versuchen Sie doch nicht, sich auf das Verfahren zurückzuziehen. Sie machen das Amt des Datenschutzbeauftragten verächtlich.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Irgendwann müssen Sie sich aber mit einem gewählten Beauftragten auseinandersetzen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

- Herr Striegel, Sie wissen doch ganz genau, wie es gelaufen wäre.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Sie als GRÜNE haben einen Kandidaten in das Stellenausschreibungsverfahren geschickt. Sie hätten, wenn Kenia fortgesetzt worden wäre, wieder das Amt besetzt und dann hätten Sie politisch durchgesetzt, dass der grüne Kandidat, der sich beworben hatte, Datenschutzbeauftragter wird.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ihrer hat keine Mehrheit! Lenken Sie doch nicht ab!)

Das war doch Ihr Plan, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zurufe von der CDU - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE - Daniel Roi, AfD: Schreibude!)

Herr Striegel, Sie können niemandem erklären, warum Sie dem amtierenden Datenschutzbeauftragten Herrn C. Ihre Stimmen in zwei Wahlgängen nicht gegeben haben.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Sie haben ihn nicht für den besten Kandidaten gehalten, weil Sie Ihrem Parteifreund nämlich näher standen als dem aktuellen Datenschutzbeauftragten

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zurufe von den GRÜNEN und von der AfD)

und weil bei Ihnen nämlich Partei über Qualifikation geht, meine sehr geehrten Damen und Herren,

(Zurufe)

versuchen Sie, das argumentativ kaputtzumachen.

Ich möchte Ihnen noch Folgendes sagen: Die Freien Demokraten waren an der Parlamentsreform im Jahr 2020 nicht beteiligt. Deshalb haben wir uns nach den zwei gescheiterten Wahlgängen aus einem Stellenausschreibungsverfahren natürlich Gedanken gemacht, wie wir mit dieser Situation umgehen. Wir sind auf die beiden Koalitionspartner zugegangen und haben dafür geworben, dass es wichtig wäre, einen Datenschutzbeauftragten zu wählen. Deshalb haben wir Ihnen dieses Änderungsgesetz vorgeschlagen. Die Qualifikationsanforderungen bleiben gleich.

Wir kehren zu einem Wahlverfahren zurück, das in anderen Bundesländern und im Bund zulässig ist und auch praktiziert wird und das bis zum Jahr 2020 auch in Sachsen-Anhalt praktiziert wurde. Zudem   das ist deutlich geworden; man merkt, dass Sie langsam abrüsten, Herr Striegel  , haben Sie keinen einzigen Anzuhörenden oder den GBD gefunden, der unsere Lösung als europarechtswidrig oder verfassungswidrig klassifiziert. Denn unsere Regelung ist europarechtskonform und sie ist verfassungsrechtlich konform.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte ich Sie sehr herzlich: Stimmen Sie heute der Änderung des Gesetzes zu. Wenn Sie das aber als Opposition nicht machen können, dann beginnen Sie wenigstens nach der Debatte damit, sich darauf vorzubereiten, sich mit einem demnächst gewählten unabhängigen Datenschutzbeauftragten in der Sache zu streiten und nicht den Datenschutz in Sachsen-Anhalt ad absurdum zu führen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Es gibt eine Frage von Herrn Striegel, sofern Sie diese zulassen.


Guido Kosmehl (FDP):

Sehr gern.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Striegel, bitte. Aber es ist eine Frage und kein erneuter Debattenbeitrag.


Sebastian Striegel (GRÜNE):

Frau Präsidentin, es ist eine Nachfrage, genau. - Und zwar möchte ich von Herrn Kosmehl gern Folgenden wissen: Wenn Sie so auf die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten rekurrieren, dann werden Sie wissen, dass die Regelung mit Blick auf die Ausschreibung dieses Amtes zustande gekommen ist im Gleichschritt mit der Absenkung des Quorums zu dessen Wahl. Vorher war eine Zweidrittelmehrheit zu erreichen, um die Überparteilichkeit und Unabhängigkeit dieses Amtes zu stärken.

Warum verzichtet die Koalition, wenn Sie jetzt auf die Ausschreibung verzichten will, auch auf diese Zweidrittelmehrheit? Wäre es nicht gerade im Sinne Ihrer Argumentation notwendig, den Datenschutzbeauftragten durch die Breite des Hauses mit einer Zweidrittelmehrheit wählen zu lassen, damit auch dessen Unabhängigkeit und Überparteilichkeit gestärkt sind?


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Kosmehl, bitte.


Guido Kosmehl (FDP):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Abg. Striegel, wie auch Sie wissen, ist die Zusammensetzung im Landtag so, wie sie ist. Die Koalition hat keine eigene verfassungsändernde Mehrheit,

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Die brauchen Sie nicht!)

um das Quorum in der Verfassung - dort ist es abgesenkt   wieder auf eine Zweidrittelmehrheit festzulegen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie müssen das nicht!)

Natürlich, Herr Striegel, habe ich als Freier Demokrat den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gefragt, ob wir abweichend von der Norm in der Verfassung vielleicht einfachgesetzlich ein höheres Quorum verankern können.

Das ist natürlich rechtlich nicht möglich. Weil die Verfassung ein Quorum vorgibt, können wir dies einfachgesetzlich nicht aushebeln. Da wir derzeit keine Verfassungsänderung planen, können wir keine Zweidrittelmehrheit als notwendige Voraussetzung    

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie haben noch nicht mal gefragt!)

- Hören Sie mir doch zu! Ich habe Ihnen zugehört, als Sie Ihre Frage gestellt haben. Versuchen Sie, wenigstens zuzuhören. - Deshalb können wir zurzeit keine Zweidrittelmehrheit als Quorum in die Verfassung schreiben.

Aber noch einmal, meine sehr geehrten Damen und Herren: Sie haben es selbst in der Hand, den Vorschlag, den Ihnen die Koalitionsfraktionen unterbreiten, wenn Sie ihn für geeignet halten, zu unterstützen. Vielleicht kriegt er dann auch mehr als nur die Mehrheit der Mitglieder dieses Hauses.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Eva von Angern, DIE LINKE: Mehr als die Mehrheit des Hauses kann er nicht bekommen!)