Tagesordnungspunkt 14

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Betreuungsgesetz

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2520


Der Gesetzentwurf wird eingebracht von Frau Ministerin Grimm-Benne. Sie haben das Wort. - Bitte sehr.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Herzlichen Dank. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ihnen liegt der Entwurf eines Gesetzes vor, mit welchem die notwendigen Anpassungen des Landesausführungsgesetzes an die bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Änderungen des Betreuungsrechtes, konkret gemeint ist das Betreuungsorganisationsgesetz des Bundes, erfolgen sollen.

Mein Bedauern darüber, dass es nicht gelungen ist, den Gesetzentwurf zu einem früheren Zeitpunkt in den Landtag einzubringen, habe ich bereits deutlich zum Ausdruck gebracht. Hierfür gab und gibt es verschiedene Gründe. Die örtlichen Betreuungsbehörden haben zukünftig durch das Betreuungsorganisationsgesetz neben ihren bisherigen oft neue oder inhaltlich erweiterte Aufgaben zu erfüllen.

Zu nennen ist unter anderem die Einführung des Instrumentes der erweiterten Unterstützung, welche landesweit erfolgt. Auch die Einführung eines Registrierungsverfahren für alle beruflichen Betreuer ist eine solche bundesgesetzlich geregelte neue Aufgabe.

Eine Einigung über die Frage nach dem Ausgleich von kommunalen Mehrbelastungen konnte in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden erreicht werden. Gleichwohl konnten die Kalkulationen des Mehraufwandes in Teilen nicht vollständig nachvollziehbar dargelegt werden. Wegen einer noch unzureichenden Datenbasis, die zum jetzigen Zeitpunkt für die neuen Aufgaben auch noch nicht valide vorliegen kann, ist eine verlässliche Kosten-Folgen-Abschätzung und somit eine angemessene Kostentragungsregelung eben erst zeitlich versetzt zu leisten.

Insofern kommt nur ein nachträglich spitz abzurechnender Ausgleich der tatsächlich entstandenen kommunalen Mehrbelastungen aus dem Landeshaushalt in Betracht. Diese Problemstellung werden wir in den Jahren 2023 und 2024 mit pauschalen Abschlagszahlungen von einem später festzusetzenden Ausgleich der Belastungen der Kommunen lösen. Mit dieser Ergänzung, im Übrigen aber unverändert, ist der Gesetzentwurf am 18. April 2023 von der Landesregierung beschlossen worden.

Das Kernanliegen des Gesetzentwurfes ist neben der Schaffung notwendiger Zuständigkeitsregelungen, z. B. die Anerkennung von Sachkundelehrgängen und Studiengängen nach der Betreuerregistrierungsverordnung als Voraussetzung für die Registrierung der beruflichen Betreuer sowie die gesetzliche Ausgestaltung der Grundlagen für die Finanzierung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine.

Diese von den Vereinen zu erfüllende Aufgabe, die neben die Möglichkeit tritt, als Verein selbst Betreuungen zu führen, besteht in der Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer und Betreuerinnen, die häufig aufgrund familiärer oder sonstiger Verbundenheit mit dem oder der Betroffenen übernommen wird und daher für diese von besonderer Bedeutung ist.

Nicht unwesentlich ist es dabei auch, dass der Einsatz ehrenamtlicher Betreuer und Betreuerinnen die Justizkasse und den Landeshaushalt deutlich entlastet. Bezogen auf diese Arbeit haben die Betreuungsvereine seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes einen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzierung, der nun durch das Landesgesetz ausgestaltet werden soll.

Bedauerlicherweise hat das verzögerte Gesetzgebungsverfahren zur Verunsicherung der Betreuungsvereine im Hinblick auf die Finanzierung der Querschnittsarbeit geführt. Die Vereine haben daher zu Beginn des Monats März 2023 ihre Querschnittsarbeit, nicht aber das Führen von Betreuungen selbst, eingestellt.

Mein Haus hat sich daher mit dem Ministerium der Finanzen darauf verständigt, die Finanzierung der Betreuungsvereine durch einen Vorgriff auf die landesgesetzlichen Regelungen nach deren Maßgaben und unter deren Vorbehalt sicherzustellen. Die entsprechenden Abschlagsbescheide sind am Dienstag dieser Woche an die Betreuungsvereine gesandt worden, die die Mittel jetzt abrufen können bzw. schon abgerufen haben.

Ich bin den Koalitionsfraktionen ausdrücklich dankbar dafür, dass sie jetzt schon mit dem Vorziehen des Gesetzentwurfes auf den heutigen Tag signalisiert haben, dass wir schon morgen in der Sozialausschusssitzung die notwendige Anhörung beschließen können. Damit wird Sorge dafür getragen, dass wir das Gesetz nach der zweiten Lesung im Juni 2023 verabschieden können. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)