Sebastian Striegel (GRÜNE): 

Sie gucken mich so freundlich an, Herr Vizepräsident. 


Vizepräsident Wulf Gallert:

Ja. Das war mein Fehler. Aber ich versuche, es durchzuziehen. - Herr Striegel, Sie haben das Wort. 


Sebastian Striegel (GRÜNE): 

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der von CDU, SPD und FDP betriebenen Verabschiedung des Spielhallengesetzes müssen wir erneut feststellen, der Jugend- und Spielerschutz hat in Sachsen-Anhalt einen schweren Stand. Sie lassen Menschen, die an Spielsucht erkrankt sind, allein. Mit dem neuen Spielhallengesetz höhlen Sie den Jugend- und Spielerschutz bis auf das rechtliche Minimum aus, und das, obwohl dieser Schutz als gleichwertiges Ziel des Glücksspielstaatsvertrages angelegt ist. Ihnen ist letztlich der Profit der Anbieter wichtiger als die Gesundheit der Bürger*innen.

Wir haben in den Fachausschüssen einen umfangreichen Änderungsantrag eingebracht, um einen evidenzbasierten Jugend- und Spielerschutz im neuen Spielhallengesetz einzuführen, der die tatsächlichen Gegebenheiten in unserem Bundesland berücksichtigt, und sind damit bei Ihnen auf Desinteresse und Unverständnis gestoßen. 

Ich möchte noch einmal einige Probleme vor Augen führen. Wir haben in Sachsen-Anhalt rund 100 Spielhallen, die aufgrund einer Härtefallregelung mit einer Ausnahmeerlaubnis betrieben werden, weil sie entweder den Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen oder zu anderen Spielhallen unterschreiten, oder aber mit anderen Spielhallen in einem Gebäudekomplex betrieben werden. Diese machen rund ein Drittel der Spielhallen in Sachsen-Anhalt aus. Eigentlich sollten diese Ausnahmeerlaubnisse nicht verlängert werden und die Härtefallregelung sollte auslaufen, damit wir zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes endlich zu einer Situation kommen, in der die Spieler- und Jugendschutzregularien greifen und es zu einer tatsächlichen Verfügbarkeitsreduzierung der Spieleangebote kommt.

Stattdessen werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Härtefallregelungen verlängert. Ich kann nicht erkennen, wie Sie zehn Jahre nach dem Inkrafttreten und damit auch der Kenntnis der Betreiber*innen von einem Härtefall ausgehen wollen, der eine Weiterführung des Betriebes rechtfertigt. Das ist keine Härtefallregelung. Das ist eine Farce, weil Sie die gesetzlich vorgesehene Steuerung ins Leere laufen lassen. Stattdessen setzen Sie nun auf besondere Schulungen des Spielhallenpersonals und auf eine Zertifizierung der Spielhallen durch eine akkreditierte Prüforganisation. Ich habe erhebliche Zweifel, dass dem Jugend- und Spielerschutz damit im gleichen Maße Rechnung getragen wird. 

Wenn Sie solche Voraussetzungen fordern, dann müssen Sie sie auch kontrollieren. Bei der Kontrolle hakt es gewaltig; sie erfolgt nach Aussage der Landesregierung zum Teil gar nicht oder allenfalls rudimentär. 

Ich bitte Sie daher: Sorgen Sie proaktiv dafür, dass wir schnell eine umfassende Glücksspielsuchtpräventions- und Beratungsstruktur haben. Bauen Sie hierfür mögliche Erschwernisse und Hinderungsgründe für die Bewerberinnen und Bewerber um die Regionalstellen ab. Sorgen Sie dafür, dass die Glücksspielbehörden mit den Beratungsstellen in einen engen Austausch für eine effektive Kontrolle der Spielhallen treten. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)