Henriette Quade (DIE LINKE):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Ich habe in der ersten Lesung deutlich gemacht, dass es aus der Sicht meiner Fraktion keinen guten Grund gibt, dem Vorschlag der Landesregierung zu folgen,
(Zustimmung bei den LINKEN - Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)
und dass die bisherige seit Jahren währende und nicht nur peinliche, sondern eben auch problematische Nichtbesetzung der Stelle nicht am Verfahren liegt, sondern am offensichtlichen Willen der regierungstragenden Fraktionen Herr Kosmehl, weil Ihnen das so wichtig ist , die von Ihnen selbst vorgeschlagenen Kandidierenden zu wählen.
Herr Thilo W., der selbst eine lange Zeit Datenschutzbeauftragter vom Netzwerk Datenschutzexpertise war, schätzt ein ich zitiere :
„Es gibt keinen sachlichen Grund auf eine Ausschreibung zu verzichten und dies gesetzlich zu regeln. Die offizielle Ausschreibung erhöht die Chance, dass sich viele qualifizierte Personen bewerben. Sie schließt es nicht aus, dass Fraktionen sich an der Bewerbersuche beteiligen und für sie als geeignet erachtete Personen zu einer Bewerbung ermuntern. Der Umstand, dass in Sachsen-Anhalt bisher eine Ausschreibung gesetzlich gefordert ist, war kein Grund für das mehrfache Scheitern der Wahl. Dies lag ausschließlich daran, dass eine ausreichende Mehrheit im Landtag sich bisher aus nicht offen erkennbaren Gründen und trotz der Qualifikation der Bewerber weigerte deren Wahl zuzustimmen.“
(Zustimmung bei der LINKEN)
Professor Winfried K. sagt:
„Die Regelung kann in dieser Form allenfalls vor dem Hintergrund der bestehenden Vertrauenskrise zwischen den regierungstragenden Fraktionen in Bezug auf die Besetzung des vakanten, in der Verfassung vorgesehenen und durch das Unionsrecht vorgeschriebenen Amtes aus Gründen des öffentlichen Interesses legitimiert werden, da ansonsten ein schwerwiegendes Funktionsdefizit im Bereich des Datenschutzes droht.“
(Frank Bommersbach, CDU: Wir haben doch keine Vertrauenskrise!)
und weiter heißt es:
„Der jetzt praktisch vorgezeichnete Weg einer frühen und jedenfalls politisch verbindlichen Abstimmung zwischen den Fraktionen, der auch bei der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts beschritten wird, hätte auch im bisherigen Rechtsrahmen beschritten werden können.“
(Eva von Angern, DIE LINKE: Recht hat er!)
Meine Damen und Herren! Mittlerweile ist nun auch klar, wer es werden soll, und dass insoweit die Landesregierung dieses Mal der eigenen Ankündigung folgt , das zweite Mal innerhalb kurzer Zeit Spitzenposten ohne Ausschreibung, dafür aber aus der Kanzlei des Vorsitzenden der FDP-Fraktion besetzt werden sollen.
(Zustimmung bei den LINKEN und bei den GRÜNEN - Konstantin Pott, FDP: Damit hat das doch gar nichts zu tun! - Weitere Zurufe)
Wissen Sie: Ich habe natürlich mit großem Interesse gelesen, wie überrascht Herr Silbersack war und dass das ein Vorschlag der CDU war, und dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Das kann man alles machen.
(Zuruf von Frank Bommersbach, CDU - Sebastian Striegel, GRÜNE: Das sorgt schon für viel Aufregung bei der CDU!)
Ich sage aber auch: Das zeigt anschaulich, das durchsichtig und transparent im politischen Rahmen bei Weitem nicht dasselbe sind.
(Zustimmung bei der LINKEN)
Die nochmalige Absenkung der Hürden, der Verzicht auf die Ausschreibung, die Streichung der Befristung das alles schwächt den Datenschutz, das schwächt das Amt, das nimmt Transparenz. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.
(Zustimmung bei der LINKEN - Guido Kosmehl, FDP: Ihre Diskussion schwächt das Amt!)