Konstantin Pott (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am besten kann man wahrscheinlich „besser spät als nie“ zu diesem Betreuungsgesetz sagen. Wir haben es vorhin schon gehört: Bereits im vergangenen Jahr und im Frühjahr wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass dieses Ausführungsgesetz auf Landesebene notwendig ist. Viele Betreuungsvereine hingen zu diesem Zeitpunkt in der Luft.
Es ist gut, dass wir es jetzt auf den Weg gebracht haben. Ich möchte ganz ausdrücklich auch für die Freien Demokraten sagen, ich glaube, wir können es besser und wir können es auch in der Frist, damit wir nicht Betreuungsvereine haben, für deren Arbeit ich mich an dieser Stelle auch einmal bedanken möchte,
(Zustimmung von Xenia Sabrina Schüßler, CDU)
die dann in der Luft hängen, kein Geld bekommen und bestimmte Leistungen einstellen müssen.
Das neue Betreuungsgesetz auf Bundesebene zielt vor allem auf einen höheren Grad an Selbstbestimmung sowie ein Registrierungs- und Einigungsverfahren für Betreuerinnen und Betreuer ab. Das sind Dinge, die wir als Freie Demokraten ausdrücklich begrüßen.
Jetzt wird es darum gehen, das Ganze in die praktische Umsetzung auf Landesebene zu bekommen. Wir werden schauen, inwieweit diese Regelungen greifen, die im Gesetzentwurf stehen und auf dem Weg gebracht werden sollen, und das Ganze mit Sicherheit regelmäßig überprüfen und evaluieren.
Ich möchte ganz ausdrücklich auch den Koalitionspartnern dafür danken, dass wir dieses Gesetz in einem beschleunigten Verfahren auf den Weg bringen und dass bereits morgen der Sozialausschuss dazu tagen und darüber ein erstes Mal beraten wird, damit wir dieses Gesetz zügig, möglichst bereits in der nächsten Sitzungsperiode, beschließen können. Ich glaube, das sind wir jetzt auch den Betreuungsvereinen schuldig. Deswegen bitte ich um Zustimmung zur Überweisung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der FDP)