Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ministerin hat uns erklärt, dass das Jugendstrafrecht für wie soll ich es sagen? Halbstarke, für Jugendliche, die sich ausprobieren müssen, die auch einmal ein paar Fehler machen und Dummheiten anstellen, vorhanden ist. Klar! Das war auch früher in den 80er-, 90er-Jahren gut so. Aber das ist schon längst nicht mehr zeitgemäß; denn wenn Sie einmal einen Blick in diese Welt wagen, dann werden Sie feststellen, dass wir eine Brutalisierung zu verzeichnen haben,
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das ist doch Quark!)
dass die Jugendkriminalität ausufert und dass immer schwerere Delikte vorkommen.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Die Gewaltkriminalität nimmt seit Jahren ab! Das Land wird immer sicherer!)
Daher passt die Argumentation eben nicht mehr, dass man diese Zeit braucht, um sich auszuprobieren, sondern man muss an dieser Stelle hart durchgreifen. Mit der Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende haben wir zurzeit leider nur ein stumpfes Schwert in der Hand.
Dann zum hohen Niveau. Schauen Sie sich einmal an, was am Hasselbachplatz passiert. Ich weiß nicht, wie man irgendwelche Statistiken zitieren kann, wenn man sieht, was allein hier in Magdeburg an Delikten von Heranwachsenden, ja, vor allem mit Migrationshintergrund, verübt wird. Es geht uns nicht nur um Sachsen-Anhalt, sondern wir wollen eine Bundesratsinitiative - übrigens genauso wie Gerhard Schröder im Jahr 1997, als er noch SPD-Ministerpräsident war. Er hat es auch einmal versucht. Er hatte damit leider keinen Erfolg.
Damit bin ich bei der SPD und bei Herrn Erben. Ich weiß nicht, was Sie gemacht haben, als Sie 18 Jahre alt waren, aber ich hatte nicht das Bedürfnis, jemanden niederzustechen, auszurauben oder zu vergewaltigen.
(Eva von Angern, DIE LINKE: Oh! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie sind eher in Sachen Volksverhetzung unterwegs, oder? - Zuruf von Dr. Falko Grube, SPD)
Aber es spricht jeder nur für sich selbst. Es ist doch schon sehr verwunderlich, wie viel Nachsicht Sie und Frau von Angern mit jugendlichen Straftätern und Kriminellen haben. Es ist doch sehr aussagekräftig, dass diese Nachsicht schlagartig endet, wenn wir es mit jemandem zu tun haben, der nach Ihren Begrifflichkeiten Reichsbürger oder Querdenker ist
(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)
oder der irgendein Meinungsverbrechen verübt. Dann ist diese Nachsicht auf einmal weg. Dann sind Sie ganz streng und fordern die allerschlimmsten Strafen.
Das bringt mich zu Solschenizyn, der gegen die Sowjetherrschaft gekämpft hat. Der hat nämlich ein wunderbares Bonmot geprägt, das hervorragend darauf passt, und zwar hat er gesagt: Ein kommunistisches System erkennt man daran, dass es Verbrecher schont, aber politisch Andersdenkende als Verbrecher behandelt.
(Beifall bei der AfD)
Zur FDP. Ja, das war Sophisterei, auch das von Frau Tschernich-Weiske. Mir ist durchaus die Diskussion darüber bekannt, dass das Jugendstrafrecht in einigen Fällen belastender ist als das Erwachsenenstrafrecht. Es stellt sich die Frage, wie die Erziehungsmaßnahmen zu behandeln sind, die es im Erwachsenenstrafrecht nicht gibt, die Jugendlichen zugemutet werden. Das kenne ich alles.
Aber worauf es jetzt ankommt, ist die Empirie. Das heißt, wenn wir Urteile nach Erwachsenstrafrecht und nach Jugendstrafrecht untersuchen, dann zeigt sich, dass nach Jugendstrafrecht sehr viel leichter geurteilt wird. Das heißt, die Spielräume, die das Jugendstrafrecht hat und die in einigen Fällen an das Erwachsenenstrafrecht heranreichen, werden viel weniger ausgeschöpft als im Erwachsenstrafrecht. Darum geht es. Auch für die Praxis würde von einer solchen Gesetzesänderung ein Signal ausgehen.
Dann noch zum Striegel. Den Bundesvergleich finde ich ja gut. Das stimmt; in Sachsen-Anhalt wird so wenig Jugendstrafrecht wie in keinem anderen Bundesland angewendet; der Anteil liegt bei ungefähr 40 %. Im Westen beträgt der Anteil 60 % und mehr. Sie haben gesagt, dass Sie das auch gut finden. Wir finden das auch gut. Damit sind wir in einem Punkt einer Meinung.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Nein, ich fand das nicht gut!)
Aber wir gehen noch weiter. Wir wollen diesen Anteil auf null Prozent senken. Deshalb haben wir die Gesetzesänderung als Initiative eingebracht. Wunderbar!
(Beifall bei der AfD)