Tobias Krull (CDU):
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen der Endverhandlung zum Landeshaushalt ist es gelungen, Landesmittel in Höhe von 21 Millionen € für einen eigenen Krankenhausrettungsschirm bereitzustellen, um sie bei Notlagen zu unterstützen.
Löst dies die strukturellen Probleme? Aus meiner Sicht muss die Frage mit einem klaren Nein beantwortet werden.
Die Herausforderungen, vor denen unsere Krankenhäuser stehen, sind vielfältig, und zwar angefangen damit, dass die Anzahl der behandelten Patientinnen und Patienten noch nicht das Niveau, das vor der Coronapandemie bestanden hat, erreicht hat. Das heißt, dass Vorhaltekosten anfallen, ohne dass Erlöse erzielt werden.
Hinzu kommt der Fachkräftemangel, und dies ausdrücklich nicht nur im ärztlichen Bereich. Dies hat Auswirkungen auf die vorhandenen Beschäftigten, weil sie mehr Dienste leisten müssen, und auf die Zahl der Betten, weil diese abgemeldet werden müssen, weil das nötige Fachpersonal nicht vorhanden ist.
Die gestiegenen Kosten beziehen sich nicht nur auf die Energiekosten, sondern auf alle Kosten, die inflationsbedingt gestiegen sind. Von der Basis wird berichtet, dass das Hilfspaket des Bundes nur unzureichend Wirkung entfaltet, weil es sich auf die Ausgaben des Monats März 2022 bezieht und damit auf einen Zeitpunkt, an dem unterschiedliche Krankenhäuser schon mit deutlich höheren Energiekosten zu kämpfen hatten.
Die Frage, ob es sich um ein landesspezifisches Problem des Landes Sachsen-Anhalt handelt, ist mit einem klaren Nein zu beantworten. Das macht die Tatsache deutlich, dass ca. 50 Krankenhäuser im Bundesgebiet in Insolvenz gegangen sind bzw. durch entsprechende Maßnahmen, d. h. Übernahmen oder zusätzliche Finanzmittel vonseiten ihrer Träger, vor diesem Zustand bewahrt werden mussten.
In diesem Kontext ist es richtig, dass sich der Bund der Krankenhauslandschaft annimmt. Die Frage, ob wir aus der Sicht des Landes mit den vorliegenden Ergebnissen zufrieden sein können, ist ebenfalls mit einem klaren Nein zu beantworten.
So macht sich bemerkbar, dass die Expertenkommission im Bereich der Mediziner praktisch nur aus Universitätsmedizinern besteht.
Das lässt wichtige Perspektiven der medizinischen Versorgung in einem Flächenland einfach außen vor. Hierbei sind nun die Länder gefordert, ihrem grundsätzlichen Auftrag zur Krankenhausplanung auch nachzukommen. Ich erwarte nicht zu Unrecht, dass sich unsere Ministerin bei dem morgigen Termin in Berlin entsprechend dafür einsetzt.
Es wäre mehr als angemessen, wenn sowohl die Krankenhausbetreiber mit ihrer Vielfalt in der Trägerschaft als auch die Vertreter der Krankenkassen und nicht zuletzt die der Patientinnen und Patienten mitdiskutiert hätten und Reformvorschläge hätten unterbreiten können. All diese Personenkreise wurden durch den Bundesgesundheitsminister ausgeschlossen.
Die umfassende Kritik an den eingebrachten Vorschlägen war aus meiner Sicht sehr deutlich, da die formulierten Anforderungen im Land Sachsen-Anhalt deutliche Auswirkungen haben werden. Wir werden Level-1-Krankenhäuser haben, aber die besonders wichtigen Level-2-Krankenhäuser als unverzichtbarer Teil der medizinischen Versorgung werden im Land Sachsen-Anhalt kaum vorhanden sein. Es kann doch nicht unser Ziel sein, die Maximalversorgung mit Patientinnen und Patienten zu überfluten, weil etablierte und erfolgreiche Versorgungsstrukturen wegbrechen.
Auf das zu erwartende Krankenhausgutachten wurde bereits eingegangen. Ich möchte ausdrücklich betonen: Es war richtig, dass wir als CDU-Fraktion für dieses Krankenhausgutachten intensiv und wahlperiodenübergreifend gekämpft haben. Wir brauchen es, auch um dem Bund an mancher Stelle Paroli bieten zu können. Wir bleiben dabei: Wir brauchen einen Dreiklang aus Qualität, Erreichbarkeit und Bedarfsgerechtigkeit. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU)