Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Auswirkungen der Pandemie und vor allem des Ukrainekrieges auf die Energiewirtschaft haben auch die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus ganz Deutschland in Mitleidenschaft gezogen.
Die Belastung für das Personal im stationären Bereich, und nicht nur dort, und die finanzielle Belastung für alle Krankenhäuser haben Grenzen aufgezeigt, die sämtliche Akteure im Gesundheitswesen sowie in der Politik fordern und bewegen. Bund und Länder haben diese Herausforderungen erkannt und entsprechend gehandelt.
Zudem wurde nicht erst seit der ersten Beratung des Landtages über diesen Antrag am 18. November 2022 ausführlich darüber gesprochen. In den folgenden Sitzungen des zuständigen Sozialausschusses haben ich und andere Ministerien entsprechend berichtet und die eingeleiteten Maßnahmen erläutert. Das verdeutlichen die soeben gehörte Berichterstattung und der Text der Beschlussempfehlung.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zudem bleibt diese Thematik durch die Reform der Krankenhauslandschaft in Deutschland und bei uns, die aktuell zwischen Bund und Ländern diskutiert und ausgehandelt wird, im Fokus. Wichtig ist aus meiner Sicht, die Krankenhauslandschaft, die Versorgung und die Finanzierung so zu gestalten, dass mittel- und langfristig eine Absicherung und Widerstandsfähigkeit gewährleistet wird, die kurzfristiges Gegensteuern in den Hintergrund drängen bzw. nicht mehr erforderlich machen.
Bei den Gesprächen mit dem Bundesgesundheitsminister und den Länderkollegen werde ich mich daher dafür einsetzen, diesem Ziel gerecht zu werden und ihm so nahe wie möglich zu kommen. Dazu gehört ebenso ein Diskussionsprozess auf Landesebene.
Einige von Ihnen, insbesondere die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher, waren gestern beim AOK-Forum. Letzte Woche Donnerstag fand die Regionalkonferenz mit dem Titel „Gestufte Versorgung Sachsen-Anhalt Nord“ statt, die für den Norden des Landes einen interessanten und regen Austausch zur Versorgungslage gebracht hat und bei der sämtliche Träger der Krankenhausversorgung anwesend waren.
In Bezug auf das Gutachten zur Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt möchte ich zum Sachstand mitteilen, dass wesentliche Ergebnisse über die bestehende Versorgungssituation im Land am 4. April 2023 im Gesundheitskabinett vorgestellt werden. Eine Beteiligung und Information des Sozialausschusses habe ich bereits schriftlich angeregt. Auch wenn die Inhalte der Reformpläne der Bundesregierung mit Fertigstellung des Gutachtens noch nicht vorliegen werden, wird das Gutachten eine gute Grundlage bieten, um die Auswirkung der Reform im Land noch besser abschätzen zu können. Näheres werde ich gerne in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12. April berichten. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. Es gibt eine Frage von Herrn Gallert. - Herr Gallert, bitte.
Wulf Gallert (DIE LINKE):
Frau Ministerin, ich frage nach dem Krankenhausgutachten. Ich kann mich erinnern, dass ich seit etwa sechs Monaten die Information bekomme, dass das Gutachten in zwei Monaten vorliegt. Deswegen frage ich Sie: Wann haben wir mit dem Krankenhausgutachten zu rechnen? Wann erblickt es das Licht des Landtages?
(Sven Rosomkiewicz, CDU: In zwei Monaten!)
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Ich habe gerade gesagt, dass wir die wesentlichen Ergebnisse am 4. April im Gesundheitskabinett und am 12. April im Sozialausschuss vorstellen werden.
Wulf Gallert (DIE LINKE):
Ich frage noch einmal, weil dies unterschiedlich interpretiert wird.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Zu diesem Zeitpunkt wird das fertige Gutachten noch nicht vorliegen, sondern es wird ein Zwischenbericht sein, in dem die wesentlichen Punkte, also die bisher erhobenen Daten und die Auswirkungen, beschrieben werden. Dies werden wir Ihnen vorstellen.
Es wäre falsch, ein solches Gutachten bereits mit Handlungsempfehlungen festzuzurren, während beim Bund eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe tätig ist. Es muss kompatibel sein, was wir übernehmen und was wir nicht übernehmen und in welchen Bereichen wir einen eigenen Weg gehen, weil wir für die Krankenhausplanung zuständig sind.
Wulf Gallert (DIE LINKE):
Darf ich eine weitere Frage stellen?
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Ja.
Wulf Gallert (DIE LINKE):
Die Frage ist kurz. - Können Sie mir sagen, wann die Voraussetzungen auf der Bundesebene gegeben sind, um das Gutachten für Sachsen-Anhalt endgültig zu erstellen?
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Wir werden mit Blick auf das Gutachten nicht warten, bis der Gesetzentwurf auf der Bundesebene vorliegt; denn wir haben geplant, zum 1. Januar 2024 zu bestimmten Strukturen und Finanzierungen zu kommen. Wir werden natürlich unseren eigenen Weg gehen und das Gutachten im Sommer endgültig vorlegen.
Wir wollten nicht, wenn ich das ergänzen darf, Gefahr laufen, dass dem Parlament versprochen bzw. zugesichert wird, dass das Gutachten im ersten Quartal vorgestellt wird. Die Punkte werden am 4. April im Gesundheitskabinett vorgestellt, damit Sie sehen, dass das Ministerium bereits an vielen Punkten arbeitet.