Hannes Loth (AfD):
Um denen, die keine Stimme haben, eine Stimme zu geben, deshalb stehe ich hier. Fische stehen nicht vor Schranken oder Wehren und rufen: Ich komme nicht hinüber, bitte holt mich raus! Dafür brauchen sie den Menschen, dafür brauchen sie den LHW. Dafür brauchen sie Anhörungen im Ausschuss. Wie Herr Kollege Tullner gerade erklärt hat, haben wir uns mit dem Thema sehr intensiv beschäftigt. Es wurde eine große Anhörung durchgeführt, bei der ganz viele tolle Ergebnisse herausgekommen sind.
Die Zweifel der Verbände wurden auch bestätigt. Es wurde ganz oft gesagt, dass die Gewässer nicht fischdurchgängig sind, dass viele unserer Flüsse noch mit Querbauwerken verstellt sind, dass Fischtreppen noch nicht richtig funktionieren. Das wurde auch von einigen Verbänden nachgewiesen.
Wir haben das Problem, dass Kontrollen stattfinden müssen. Deshalb ist die Beschlussempfehlung in dem Fall nicht richtig, Herr Heuer. Denn wenn wir uns jetzt darauf verständigen, dass wir mit Kontrollen und Monitoring beginnen, dann ist das viel zu spät. Wir müssen jetzt aktiv werden, schon jetzt eingreifen und aktiv beobachten, ob die Durchgängigkeit gegeben ist.
Das hat jetzt nichts mit dem Fisch selbst zu tun, sondern eher mit möglichen Strafzahlungen, die irgendwann auf uns zukommen. Wir müssen die Wasserrahmenrichtlinie der EU einhalten. Das muss spätestens bis zum Jahr 2030 geschehen. So lange werden wir sicherlich noch brauchen, um alles daraufhin zu überprüfen, ob wirklich alles fischdurchgängig ist.
Das Ministerium glänzte stellenweise durch Nichtwissen. Wie viele Querbauwerke gibt es? Wie ist die Durchgängigkeit? - Da gab es dann eine NGO, eine Nichtregierungsorganisation, die auf europäischen Webseiten die Fischdurchgängigkeit dargestellt hat. Hier im Land wusste man davon leider nichts. Deshalb haben wir uns im Ausschuss darauf verständigt - also mit meinen drei Kollegen , dass wir unseren Antrag hier als Beschlussempfehlung vorlegen. Dieser Antrag ist leider noch immer richtig und wichtig und schlägt diese Beschlussempfehlung, die sich nicht mit dem geltenden Recht auseinandersetzt, sondern die uns eher in die Bredouille bringt, gerade in Bezug auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie um Längen.
Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Alternativ- oder Änderungsantrag. Oder was ist das?
(Frank Bommersbach, CDU: Du musst doch wissen, was für einen Antrag du gestellt hast! - Wolfgang Aldag, GRÜNE: Sie müssen im Ausschuss aktiv werden!)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Ja, Herr Loth, da haben wir das Problem. Es gibt gar keinen Änderungsantrag von Ihnen.
(Oh! bei der CDU - Weitere Zurufe von der LINKEN und von den GRÜNEN)
Herr Loth, passen Sie auf, ich löse das Problem für Sie. Setzen Sie sich hin. Ich bekomme das hin.
Hannes Loth (AfD):
Wir haben im Ausschuss extra gesagt, dass wir unseren Antrag als Beschlussempfehlung stellen wollen. Wieso das nicht erfolgt ist, weiß ich nicht. - Danke schön.
(Zustimmung bei der AfD - Lachen)