Christian Hecht (AfD):
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich muss das, was wir von den Vorrednern in Bezug auf die Aufzählung der Fakten und Tatsachen gehört haben, nicht noch einmal sagen, weil es sich irgendwann wiederholt. Ich will nur darauf hinweisen, dass wir als AfD-Fraktion bereits Anfang 2021 bei der Landesregierung nach dem derzeitigen Umsetzungsstand des Bundesteilhabegesetzes und des SGB IX angefragt haben, ob es irgendwelche bekannten Probleme bei der Umsetzung dieser Gesetze gibt. Der Landesregierung waren damals keine konkreten Problemlagen bekannt. Sie verwies lediglich auf die außergewöhnlichen Belastungen durch das damalige Pandemiegeschehen.
Es ist klar, dass in jeder Verwaltung Konflikte entstehen, die auch in gerichtliche Verfahren münden. Das ist im Ergebnis auch gut, weil sich darin das Funktionieren unseres Rechtsstaates ausdrückt. Aber es ist grundsätzlich immer besser, von vornherein zu vermeiden, dass überhaupt erst ein Gerichtsverfahren entsteht. Aus diesem Grund ist in § 133 SGB IX die Einrichtung einer Schiedsstelle vorgesehen worden, die aus Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Träger der Eingliederungshilfe besteht, und zwar in gleicher Zahl, plus einem unparteiischen Vorsitzenden. Diese Schiedsstelle ist dazu da, die Probleme bei dem Abschluss der in Rede stehenden Vergütungsvereinbarungen zu beseitigen, und zwar bevor der Weg zu den Sozialgerichten beschritten wird.
In dieser schwierigen Gemengelage haben wir jetzt erfahren, dass 700 oder, nach der Information von Minister Willingmann, 450 Schiedsverfahren allein zu den Vergütungsvereinbarungen für die Träger der Eingliederungshilfe noch immer nicht entschieden sind. Die Ursachen dafür sind vielfältig, das ist uns allen klar. Sie mögen darauf zurückzuführen sein, dass die Vergütung der Leistungsträger infolge der galoppierenden Inflation, infolge der Personalengpässe, infolge fehlender Mitarbeiter, infolge der dramatischen Kostensteigerungen für Energie und Lebensmittel oder ganz allgemein infolge nicht bzw. nur sehr schwer kalkulierbarer unternehmerischer Risiken nicht mehr aufgeht. Deswegen haben wir eine Verantwortung, das Problem zu lösen.
Wir müssen die Schiedsverfahren schnellstmöglich zu einem einvernehmlichen Abschluss bringen, weil diese Vereinbarungen die Grundlage für die Hilfe gegenüber den schwächsten Personen in unserer Gesellschaft bilden. Ich möchte später nicht in der Zeitung lesen müssen, dass sich ein blinder Mitbürger oder jemand mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung das Leben genommen hat, weil sich der für ihn zuständige Träger der Leistungserbringung mit der Sozialagentur nicht über die Höhe seiner Vergütung einigen konnte. Ich bin mir sicher, dass das niemand von Ihnen möchte; denn wenn es dazu kommt, sind all diejenigen verantwortlich, die den Missstand erkannt, aber nichts dagegen unternommen haben.
Was ist also zu tun? - Die Schiedsverfahren müssen schnellstmöglich mit einer zukunftsfähigen Vergütungsregelung, die auf den jeweiligen Einzelfall angepasst ist, beendet werden, und zwar in Bezug auf die Träger der Eingliederungshilfe genauso wie in Bezug auf die Träger der Leistungserbringung. Das kann z. B. gelingen, indem sich das Ministerium direkt in die Verhandlungen einschaltet. Soweit die Sozialagentur nur aufgrund mangelnder Mitarbeiterzahlen mit der Bewältigung der ihr obliegenden Aufgabe überfordert ist, muss sie unter Umständen personell ertüchtigt werden.
In dem Geschäftsbereich 5, der für Rechtsbehelfe zuständig ist, gibt es derzeit nur einen Mitarbeiter. Vielleicht sollte man einmal darüber nachdenken, diesem zeitlich befristet einen kompetenten Kollegen zur Seite zu stellen, der sich ausschließlich mit Schiedsverfahren beschäftigt, bis das Problem gelöst ist. Oder das Ministerium schaltet sich an dieser Stelle selbst ein.
Von den hier gemachten eigenen Vorschlägen einmal abgesehen, wird die AfD-Fraktion selbstverständlich auch parteiübergreifend alle Initiativen unterstützen, die zu einer echten Problemlösung beitragen. Damit will ich es bewenden lassen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD)