Jörg Bernstein (FDP):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Koalitionsfraktionen haben wir uns auf eine Modifizierung der Schullaufbahnempfehlung verständigt. Wir waren uns abschließend darüber einig, dass die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen nicht angetastet werden sollen. Maßgeblich aus unserer Sicht bleibt letzten Endes noch immer der Elternwille. 

(Zustimmung von Katrin Gensecke, SPD, und von Dr. Katja Pähle, SPD)

Aber - jetzt kommt das Aber - um die Entscheidung der Eltern auf eine wirklich fundierte Basis zu stellen, haben wir uns darauf verständigt, dass wir bereits in Klasse 3 verpflichtende Lernberatungsgespräche mit den Eltern durchführen. Ziel dieser Gespräche soll es sein, die Eltern bestmöglich tatsächlich über die breiten Bildungsmöglichkeiten und Bildungswege, die wir in unserem Schulsystem zur Verfügung haben, aufzuklären. Viele wissen das einfach gar nicht.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Es geht darum, den Eltern damit auch zu verdeutlichen, mit dieser Entscheidung für den Übergang von Klasse 4 in Klasse 5 wird für ihre Kinder keine Entscheidung für den weiteren Lebensweg getroffen. Das muss an der Stelle einfach einmal klar gesagt werden. Es ist außerdem das Ziel, in solchen Gesprächen die Akzeptanz der Eltern für eine später auszusprechende Schullaufbahnempfehlung zu stärken. 

Wie haben wir uns diese modifizierte Schullaufbahnempfehlung gedacht? - Ausgangspunkt sind die Noten in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde mit einem Notendurchschnitt von 2,33 und das Ausschlusskriterium, dass in diesen drei Fächern nicht die Note 4 erbracht wird. Schülerinnen und Schüler, die auf der Grundlage einer solchen Festlegung keine Empfehlung bekommen, sollen die Möglichkeit eines Probeunterrichts am Gymnasium und einer Teilnahme an verpflichtenden landeseinheitlichen Lernfeststellungen haben, um dann die Entscheidung über den gymnasialen Bildungsweg zu treffen. Aber wie gesagt: Die endgültige Entscheidung bleibt den Eltern. Wir haben damit aber trotzdem die Hoffnung, dass sie sich auch von den beratenden Gesprächen mit den Lehrerinnen und Lehrern an den entsprechenden Schulen leiten lassen werden.

Ganz klar herausgestellt werden muss die Tatsache, dass wir uns auch darüber einig sind, dass wir die Sekundar- und die Gemeinschaftsschulen stärken müssen. Denn oftmals ist das Kriterium, weshalb Eltern sagen, ich schicke mein Kind auf ein Gymnasium, ihre Sicht, dass das Kind damit noch die bestmögliche Bildung erhält. Es ist quasi die Ansicht, dass die Sekundarschulen ein Ausschlusskriterium sind, um diese Schulen zu besuchen. Das heißt für uns: Wir müssen diese Schulen stärken. Dann werden sie aus unserer Sicht hoffentlich stärker angewählt.

Abschließend noch eine Anmerkung zu den Übergangsmöglichkeiten in der Sekundarstufe I. Wir haben vor, auch in der 6. Klassenstufe verpflichtende Laufbahngespräche durchzuführen und ab Klasse 7 jederzeit die Möglichkeit zu eröffnen, die Schullaufbahn für eine gymnasiale Bildungsstufe zu öffnen - mit der Voraussetzung, die ich soeben bereits nannte: Ein Notendurchschnitt von 2,33 in Mathematik, Deutsch und in einer der ersten beiden Fremdsprachen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen, wir haben uns durchaus tiefgründig mit dem Thema beschäftigt. Wir werden die Ergebnisse der Expertenkommission, die sich auch mit dem Thema Schulübergänge beschäftigt, einfließen lassen. Wir sehen daher keine Notwendigkeit für einen solchen Gesetzentwurf. Das bedeutet: Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. - Danke.

(Zustimmung)