Tagesordnungspunkt 13

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundesmeldegesetz

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/2361


Den Gesetzentwurf wird Frau Dr. Zieschang einbringen.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bund und Länder haben sich im letzten Jahr verpflichtet, 35 besonders wichtige Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz zu priorisieren. Hierunter fallen auch Verwaltungsleistungen im Bereich des Melderechts.

Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger sich z. B. bei einem Wohnsitzwechsel online am neuem Wohnort anmelden können. Ein persönliches Erscheinen im Bürgerbüro oder bei Meldebehörden soll nicht mehr erforderlich sein. Terminvereinbarungen, längere Wege und lange Wartezeiten sollen der Vergangenheit angehören. Nicht nur die jeweiligen Antragsteller, sondern auch die Verwaltung soll dadurch entlastet werden.

Damit natürliche Personen zukünftig melderechtliche Verwaltungsleistungen elektronisch und unabhängig von den Öffnungszeiten der Meldebehörden in Anspruch nehmen können, ist im letzten Jahr in einem ersten Schritt das Bundesmeldegesetz geändert worden.

Damit wurden die bundesrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich Einwohnerinnen und Einwohner künftig nach einem Umzug auch von zu Hause aus elektronisch anmelden können, sie online die Meldebestätigung der elektronischen Anmeldung anfordern, online eine elektronische Selbstauskunft oder die Ausstellung einer Meldebescheinigung beantragen können.

Um diese melderechtlichen Verwaltungsleistungen auch in Sachsen-Anhalt elektronisch anbieten zu können, müssen nunmehr in einem zweiten Schritt bestimmte technische und auch rechtliche Voraussetzungen im Land geschaffen werden.

Die erforderlichen technischen Voraussetzungen werden über das Landesportal Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt. Nach dem E-Government-Gesetz des Landes können über das Landesportal Bürgerkonten eingerichtet werden, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger nicht nur für melderechtliche Verwaltungsleisten, sondern für alle im Portalverbund verfügbaren Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern identifizieren und authentifizieren können. Die Einrichtung eines Bürgerkontos ist also Voraussetzung für die Inanspruchnahme elektronischer Verwaltungsleistungen und stellt quasi das Eingangstor dar.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen nunmehr die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass für die genannten Verwaltungsleistungen im Melderecht Daten aus dem zentralen Meldedatenbestand des Landes zum Abruf vorgehalten werden können.

Mit diesem Gesetzentwurf wird also eine Lösung aus einer Hand angestrebt. Das hat zum einen den Vorteil, dass sich alle Einwohnerinnen und Einwohner für die Datenabrufe zentral an eine Stelle im Land Sachsen-Anhalt wenden können, zum anderen sind die 122 Meldebehörden des Landes von der Bereitstellung der Daten zum Abruf entlastet. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)