Siegfried Borgwardt (CDU):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorredner gingen schon darauf ein: Zum 1. Januar, so habe ich es zumindest gelesen, trat dieses Gesetz des Bundes in Kraft. Geduldete, die zum Stichtag 1. Oktober 2022 fünf Jahre oder länger in Deutschland lebten, sollen gemeinsam mit ihren Angehörigen eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe bekommen. Innerhalb von 18 Monaten können Sie versuchen, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehört, dass sie überwiegend selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, ausreichend Deutschkenntnisse haben und ihre Identität geklärt ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, meine Damen und Herren, dann soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Im Land Sachsen-Anhalt haben die Ausländerbehörden zum Stichtag Januar 2023 bereits 301 Anträge entgegengenommen.

Ich möchte Sie, nachdem ich einen sehr interessanten Artikel in der „Cicero“-Ausgabe für März 2023 gelesen habe, gern daran teilhaben lassen, indem ich auszugsweise Herrn Prof. Ruud Koopmans zitiere. Er ist Professor für Soziologie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Insbesondere angesichts der Diskussion heute Morgen, meine Damen und Herren, glaube ich, dass das auch eine Auffassung ist, der zumindest wir uns als CDU-Fraktion anschließen können. Ich zitiere:

    Wir müssen weg von dem Prinzip, dass jeder, der einen Fuß auf europäischen Boden setzt und das Wort Asyl ausspricht, de facto auch ein Recht bekommt, zu bleiben. Man muss an dem Anspruch festhalten, dass jeder ein Recht auf ein Asylverfahren hat.

Dazu steht die CDU-Fraktion ausnahmslos auch.

    Aber es steht nirgendwo geschrieben, dass es ein Recht auf ein Asylverfahren in der Europäischen Union gibt.

Also, die Lösung wäre, nach Prof. Koopmans, dass man Abkommen mit Drittstaaten schließt, die wirklich helfen   nicht die, die wir zurzeit haben   und die sich dazu bereiterklären, die Asylverfahren bei sich durchzuführen.

Das würde in der Praxis bedeuten - ich zitiere weiter  , dass jemand, der über das Mittelmeer kommt oder gerettet wird auf hoher See, einen Anspruch auf ein Asylverfahren hat, aber dieses Asylverfahren würde er etwa in Tunesien durchlaufen und nicht in Köln oder Berlin. Und dann, das zeigt das Beispiel der Erfahrungen aus Australien und mehreren anderen Ländern, kann man davon ausgehen, dass sich dann auch nur noch sehr wenige Menschen oder weniger auf den Weg Richtung Europa machen würden.

Wir würden damit übrigens auch den Schleppern die Geschäftsgrundlage entziehen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, weil die dann - ich zitiere weiter Herrn Prof. Koopmans   wissen, wenn sie nicht anerkannt werden, landen sie auch nicht in Deutschland, sondern bleiben in Tunesien.

So weit der Ansatz von Prof. Koopmans. Meine Damen und Herren! Das Bundesbundesgesetz gilt nun. Wir sind - meine Vorredner gingen darauf ein - selbstverständlich in der Frage durchaus gesetzeskonform, sehr geehrter Herr Striegel.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das ist beruhigend, dass die CDU gesetzestreu bleiben will!)

- Ja, ja. Wir erinnern uns auch an einmal getroffene Zusagen. Das erkläre ich dann nachher gern noch einmal.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Borgwardt! Ja, das können Sie erklären, aber nachher und nicht mehr jetzt.


Siegfried Borgwardt (CDU):

Bei mir steht    


Vizepräsident Wulf Gallert:

Ihre Redezeit ist um.


Siegfried Borgwardt (CDU):

Okay. Dann habe ich zumindest das Wesentliche ausgeführt.

(Zustimmung bei der CDU)