Tagesordnungspunkt 19
Zweite Beratung
Reparieren statt Wegwerfen: Reparaturbonus nach Thüringer Vorbild auch in Sachsen-Anhalt einführen!
Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/230
Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt - Drs. 8/2242
(Erste Beratung in der 5. Sitzung des Landtages am 15.10.2021)
Die Berichterstattung wird Frau Simon-Kuch übernehmen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde eine Dreiminutendebatte vereinbart. Es geht los.
Elke Simon-Kuch (Berichterstatterin):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/230 in seiner 5. Sitzung am 15. Oktober 2021 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt überwiesen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Finanzen, für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz sowie für Wirtschaft und Tourismus beteiligt.
Die antragsstellende Fraktion sieht in der Einführung eines Reparaturbonusprogrammes einen wirksamen Weg zur Vermeidung und Reduzierung von Elektroschrott. Beispielgebend wird das Thüringer Reparaturbonusmodell angeführt. Angelehnt daran wird die Einführung eines Modells in Sachsen-Anhalt begehrt, welches die Zahlung eines Bonus bei der Reparatur von alten haushaltsüblichen Elektrogeräten aus Landesmitteln vorsieht. Der gewünschte Bonus sollte die Hälfte des Reparaturbetrages, höchstens jedoch 100 € pro Person und Kalenderjahr betragen.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in seiner 2. Sitzung am 5. November 2021 erstmals beraten. Die Landesregierung betonte in ihrem Bericht, dass das Grundanliegen des Antrages, der nachhaltige Umgang mit Ressourcen, auch ein wichtiges Anliegen der Landesregierung sei. Dabei werde auf niederschwellige Angebote gesetzt. Die Landkreise, kreisfreien Städte und kommunalen Spitzenverbände wurden angefragt, welche Projekte und Initiativen in diesem Bereich bereits vorliegen. Der Ausschuss beschloss, das Ergebnis der Befragung vor einer erneuten Beratung des Antrages abzuwarten.
Einen erneuten Bericht der Landesregierung nahm der Ausschuss in seiner 11. Sitzung am 6. Juli 2022 entgegen und führte eine Beratung durch, in deren Ergebnis die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung in der nächsten Sitzung in Aussicht gestellt wurde.
In der 14. Sitzung am 19. Oktober 2022 berichtete die Landesregierung über aus ihrer Sicht geeignete Maßnahmen der Reparaturförderung und wies auf die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel im Haushaltsplanentwurf 2023 hin. Ein Fokus werde auf die Bereitstellung von Verbraucherinformationen unter dem Stichwort „Reparaturatlas Sachsen-Anhalt“ gesetzt. Darüber hinaus sollen kommunale Maßnahmen und Initiativen Unterstützung finden sowie die Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung gefördert werden. In der anschließenden Beratung wurde deutlich, dass die Koalitionsfraktionen einen Reparaturbonus, wie von der antragstellenden Fraktion gewünscht, langfristig nicht als ein geeignetes Nachhaltigkeitsmodell ansehen.
Ein vorliegender Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen griff die von der Landesregierung vorgetragenen Punkte auf und wurde mit 7 : 6 : 0 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung des Ausschusses verabschiedet.
Der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung in seiner 11. Sitzung am 21. November 2022 mit 6 : 0 : 3 Stimmen an.
Diesem Votum folgte auch der Ausschuss für Finanzen in seiner 25. Sitzung am 24. November 2022 mit 7 : 6 : 0 Stimmen.
Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus schloss sich in seiner 16. Sitzung am 12. Januar 2023 der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 10 : 3 : 0 Stimmen an.
Die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag fand in der 17. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt am 1. Februar 2023 statt. Im Ergebnis der Ausschussberatung wurde die Beschlussempfehlung, welche Ihnen in der Drs. 8/2242 vorliegt, mit 7 : 2 : 3 Stimmen verabschiedet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Wissenschaft, Energie Klimaschutz und Umwelt bitte ich um Ihre Zustimmung zu der genannten Beschlussempfehlung und bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und bei der FDP)