Andreas Silbersack (FDP):

Vielen Dank. - Meine Frage richtet sich an den Energieminister, und zwar geht es um das Thema der Wasserentnahme. Wir konnten heute in der „Mitteldeutschen Zeitung“ lesen, dass die Überlegung besteht, die Unternehmen des Landes mit einem Wasserentnahmeentgelt zu belasten. Das geht zurück auf einen Ansatz des Landesrechnungshofes. Aus unserer Sicht ist das kontraproduktiv, da die Unternehmen im Land gerade durch die multiplen Krisen dieser Zeit besonders belastet sind. Insofern wäre das ein falsches Zeichen zur falschen Zeit. Ich gehe auch davon aus - das ist zumindest mein Kenntnisstand  , dass die Unternehmen im Land durchaus versuchen, wassersparsam die Dinge anzuwenden. Insofern ist meine Frage an Sie: Wie sieht das die Landesregierung?


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Sie fragen den Energieminister. Es gibt in diesem Zusammenhang noch keine Abstimmung innerhalb der Landesregierung. Wenn Sie den Beitrag in der „Mitteldeutschen Zeitung“ heute gelesen haben, lieber Herr Silbersack, dann haben Sie auch gelesen, dass es zwei Ansatzpunkte gibt. Es gibt den politischen Ansatz, dass wir über den Wassercent in der Tat Wasserentnahmen ein Stück weit steuern, also einen Einspareffekt erreichen wollen. Es gibt aber eben auch der Hinweis darauf - den können wir nicht negieren  , dass unser Landesrechnungshof inzwischen, glaube ich, zum dritten Mal und jetzt in seinem Jahresbericht 2022 und zuletzt im Finanzausschuss vor drei Wochen durch seinen Präsidenten Kay Barthel ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die Situation in Sachsen-Anhalt schon sehr speziell ist. Wir gehören zu den Ländern mit den niedrigsten Beiträgen, soweit überhaupt Wasserentgelte erhoben werden. Er sieht sehr wohl Potenzial. Ich denke, wir können uns dieses Hinweises, den Sie im Bericht des Landesrechnungshofes, der veröffentlicht worden ist, nachlesen können, die Erhebung eines Wasserentnahmeentgeltes zumindest einmal zu prüfen, nicht entziehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Argumente, die Sie gerade genannt haben, lassen sich durchaus hören. Sie treffen auch bei mir nicht auf taube Ohren. Aber eines geht nicht: Ich kann nicht einfach so tun, als ob der Rechnungshof nicht zum zweiten Mal auf etwas hingewiesen hat, was evident anders ist als in anderen Bundesländern, und ganz einfach zur Tagesordnung übergehen. Diesen Respekt zeigen wir auch gegenüber dem Rechnungshof.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Frau Tarricone.


Kathrin Tarricone (FDP):

Herzlichen Dank, Herr Minister Willingmann. Das Erwähnte kann aber tatsächlich nicht für den Bergbau zutreffen, weil der in den umliegenden Ländern auch nicht durch ein Wasserentnahmegeld belastet wird - Sie haben es ganz kurz angesprochen  , so überhaupt ein Wasserentnahmegeld genommen wird. Das ist in Thüringen, in Hessen und in Bayern nicht der Fall.

Meine konkrete Frage betrifft den Bergbau. Dem Bericht des Landesrechnungshofes ist zu entnehmen gewesen, dass darüber nachgedacht werden sollte. Ich hätte gern Ihre Einschätzung dazu gehört.


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Liebe Frau Tarricone, vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Arbeit und für das Bestreben, dass wir das Thema Klimaschutz auch an dieser Stelle in den Mittelpunkt rücken. Ich habe nach einem deutlichen Appell des Präsidenten des Rechnungshofes einen Prüfauftrag ausgelöst, der an dieser Stelle nicht nur die Einnahmeseite, sondern auch die umweltpolitische Bedeutung des Wassercents erwähnt hat; das können Sie im Bericht nachlesen.

Es ist richtig, Sachsen hat einen besonders niedrigen Wassercent. Es gibt wenige Länder, die gar keinen haben. Und es gibt einige, die einen deutlich höheren habe, etwa unser Nachbarland Niedersachsen. Vor diesem Hintergrund müssen wir das prüfen. Dann werden wir feststellen, was dabei herauskommt. Ich bin mir darüber völlig im Klaren, dass wir darüber koalitionsintern sprechen müssen, wollten wir irgendetwas daran ändern. Aber ich bitte noch einmal um Verständnis dafür, dass ich mich in meiner Funktion als Klimaschutzminister, im Übrigen aber auch aus Respekt vor der Aufgabe des Landesrechnungshofs der erneuten Bitte, das in den Blick zu nehmen, gar nicht entziehen konnte und auch nicht wollte.