Karin Tschernich-Weiske (CDU):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Inzwischen haben Sie hinreichend vernommen, dass der vorliegende Entwurf ein Ergebnis des Berichts des Präsidenten unseres Landesverfassungsgerichts am 1. Februar dieses Jahres ist.
Unsere Landesverfassung ist ein hohes und außerordentlich schützenswertes Gut. Der Zugang zum Landesverfassungsgericht ist deshalb so niedrigschwellig wie möglich zu gewährleisten. Wir sind uns darüber einig, dass Anträge auf elektronischem Wege dem Schriftformerfordernis des § 16 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes entsprechen sollen. Wir sind uns nur noch nicht einig darin, mit welcher gesetzlichen Regelung dies geschehen soll.
Irritierend ist, dass dieser Gesetzentwurf in Windeseile von der AfD eingebracht wurde,
(Christian Hecht, AfD: In Windeseile!)
sind doch einzelne AfD-Abgeordnete bisher nicht gerade dadurch aufgefallen, unsere Verfassung besonders zu achten.
(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE - Oliver Kirchner, AfD: Das ist Ihre Auffassung! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Nicht nur einzelne! Nicht nur einzelne!)
Mit der beantragten Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes wird sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz befassen, weshalb ich um Überweisung des Gesetzentwurfs in diesen bitte.
(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD, von Guido Kosmehl, FDP, und von Sebastian Striegel, GRÜNE)