Tagesordnungspunkt 18

Zweite Beratung

Perspektiven für geflüchtete Menschen - „Chancen-Aufenthaltsrecht“ auch in Sachsen-Anhalt regeln

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/1268

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/2211

(Erste Beratung in der 24. Sitzung des Landtages am 23.06.2022)


Berichterstatter für den Ausschuss ist der Abg. Herr Kosmehl. - Herr Kosmehl, Sie haben das Wort.


Guido Kosmehl (Berichterstatter):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich bin dankbar, dass ich jetzt nicht zur Flächenversieglung reden muss,

(Lachen bei der CDU - Oliver Kirchner, AfD, lacht)

sondern ich würde in der zweiten Beratung zu dem Antrag der LINKEN Bericht erstatten.

Der Antrag wurde - der Präsident hat es bereits gesagt - in der 24. Sitzung am 23. Juni 2022 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung beteiligt.

Ziel der Antragsteller war es insbesondere, die Landesregierung zum Erlass von Vorgriffsregelungen für die geplanten Bleiberechtsbestimmungen auf Bundesebene nach dem Vorbild bereits getroffener Bestimmungen für ein "Chancen-Aufenthaltsrecht" anderer Bundesländer, zu verpflichten.

Der Ausschuss für Inneres und Sport setzte diesen Antrag erstmals für seine 12. Sitzung am 7. Juli 2022 auf die Tagesordnung. Zu Beginn der Sitzung wurde dieser Tagesordnungspunkt jedoch auf Antrag der Fraktion FDP abgesetzt, um bei der Beratung im Ausschuss auch auf den am Tag zuvor von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts Bezug nehmen zu können.

In der 13. Ausschusssitzung am 22. September 2022 wurde die Behandlung des Antrages nach kurzer Beratung auf eine der nächsten Sitzungen vertagt, um seitens der Koalitionsfraktionen zunächst eine aktuelle Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Thema auswerten zu können.

Für die 14. Ausschusssitzung fand der Antrag bei der Aufstellung der Tagesordnung durch die innenpolitischen Sprecher keine Berücksichtigung. Zu Beginn der 15. Sitzung am 1. Dezember 2022 wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt auf Antrag der Koalitionsfraktionen erneut abgesetzt.

Schließlich wurde der Antrag in der 16. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 12. Januar 2023 beraten. Hierzu lag dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP vor. Nach dem die Fraktionen Ihre Meinungen ausgetauscht hatten, verabschiedete der Ausschuss mit 7 : 6 : 0 Stimmen den Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen als vorläufige Beschlussempfehlung und empfahl dem mitberatenden Ausschuss die Annahme des Antrages in der so geänderten Fassung.

Der mitberatende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich in der 20. Sitzung am 1. Februar 2023 mit dem Antrag und schloss sich nach kurzer Beratung mit 7 : 6 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.

Abschließend befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 17. Sitzung am 2. Februar 2023 erneut mit dem Antrag und bestätigte seine vorläufige Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 3 Stimmen als die Ihnen in der Drs.  8/2211 vorliegende Beschlussempfehlung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)