Nadine Koppehel (AfD):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! In der hier vorliegenden Drs. 8/2213 wird seitens der GRÜNEN-Fraktion eine Arbeitsüberschrift zur Diskussion gestellt. Die Begründung dazu, die durch ihre Schlichtheit besticht, soll offenbar hier im Parlament erarbeitet werden; denn die Bodenversiegelung speziell ist nur annäherungsweise messbar. Das heißt, die vorhandenen statistischen Fakten sind durchaus mit Vorsicht zu genießen, da einheitliche Mess- bzw. Berechnungsmethoden erst in den letzten zehn Jahren entwickelt wurden.
Die GRÜNEN beziehen sich bei ihrer Idee zum Flächenkreislauf ausschließlich und wertungslos auf einen Zielwert aus dem aktuellen Koalitionsvertrag. Die Flächenversiegelung soll bis 2030 unter 1 ha pro Tag liegen. Die Bodenschutzinformationssysteme des Landesamtes für Umweltschutz im WWW mit Stand Dezember 2020 fokussieren noch auf die durchschnittliche Flächeninanspruchnahme von 9,2 ha pro Tag von 1993 bis 2010. Im Zeitraum von 2009 bis 2011 ist der Flächenverbrauch zum Stillstand gekommen. Das ehemals grün geführte Umweltministerium hatte offenbar keinen Bedarf, vom LAU aktuelle Zahlen erfassen zu lassen oder zu veröffentlichen, das neue Umweltministerium offenbar ebenso wenig. Immerhin führt das LAU wörtlich aus:
„Die versiegelte Fläche ist der Flächenbereich, welcher am stärksten anthropogen überformt ist und bereits irreversible Schäden an den Bodenfunktionen aufweist.“
Seit 2007 wird der Anteil der versiegelten Fläche innerhalb der Siedlung- und Verkehrsfläche auch statistisch erfasst. Er beträgt für Sachsen-Anhalt derzeit 40 %.
Beschäftigen wir uns mit der genauesten Messung und dem Monitoring der Siedlungs- und Freiraumentwicklung. Lag der Bodenversiegelungsgrad bei der letzten hochauflösenden Messung im Jahr 2018 in Sachsen-Anhalt bei 3,8 %, so lag er in Deutschland bei 5,2 %.
Hierin kann man auch nachlesen, welche Flächen in Sachsen-Anhalt durch Windenergie- und Fotovoltaikanlagen belegt sind und dass wir uns damit deutlich über dem bundesdeutschen Durchschnitt bewegen. So beträgt die Windparkfläche 1,82 % an der Gebietsfläche; im Bundesdurchschnitt sind es nur 0,97 %. Die Windkraftanlagendichte beträgt 0,14 %, bezogen auf 1 km²; im Bundesdurchschnitt sind es 0,08 %.
Hier, liebe Grüne, haben wir also ein wunderbares Entsiegelungskataster mit konkreten Zielmarken. Da die Standorte der Windenergieanlagen bekannt sind, können Sie also einen konkreten Antrag zur Entsiegelung von ehemals wertvollen landwirtschaftlichen Flächen stellen, die nun für Windenergie- und Fotovoltaikanlagen genutzt werden.
(Zuruf von Olaf Meister, GRÜNE)
Bereits jetzt führt das LAU dazu aus:
„Besonders wertvolle und ertragreiche Böden sind hinsichtlich ihrer bisherigen Nutzung zu erhalten.“
Spannend wird, wie der Verlust von 1 000 ha wertvollsten landwirtschaftlichen Bodens mit nach oben offenen weiteren Bodenverlusten für Zulieferer und Wohnbebauung in die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes eingepreist werden soll.
Wir halten fest: Es gibt viel für die Ministerien und nachgeordneten Einrichtungen zu tun, um die Versäumnisse und Datenlücken der grünen Amtsführung zu beheben. Der Antragsentwurf ist daher abzulehnen.
(Beifall bei der AfD)