Sebastian Striegel (GRÜNE):
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der CDU ist dafür verantwortlich, dass es dieses Haus in fünf Wahlgängen mit acht verschiedenen Kandidaten nicht vermocht hat, einen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu wählen. Das ist bemerkenswert, auch weil unter den Bewerbern fachlich höchst geeignete Persönlichkeiten waren.
Bemerkenswert ist auch die Schlussfolgerung, die die selbst ernannte Sachsen-Anhalt-Partei aus diesem Umstand zieht. Zukünftig sollen Bewerber*innen für den Landesdatenschutzbeauftragten nicht mehr nach fachlicher Ausschreibung, sondern quasi durch Handauflegen in Ihrer Fraktion ins Amt kommen. Der Datenschutzbeauftragte wird in Sachsen-Anhalt nicht mehr fachlich unabhängig besetzt, sondern zur parteipolitischen Beute gemacht.
Ebenso bemerkenswert ist es, dass die rechtsextreme AfD-Fraktion zu diesem parteipolitischen Geschacher zwischen den Fraktionen CDU, SPD und FDP nichts zu sagen hat. - Wofür bekommen Sie eigentlich den Oppositionszuschlag? - Dass die Koalition angesichts des offensichtlichen Missbrauchs ihrer Mehrheitsrechte die Debatte scheut - geschenkt. Aber warum tauchen Teile der Opposition ab? Wir als GRÜNE können zu diesem Vorgang jedenfalls nicht schweigen.
Datenschutz hat in Sachsen-Anhalt Verfassungsrang. Das ist eine Konsequenz aus der unsäglichen Geschichte von Überwachung als Herrschaftsinstrument von Diktaturen. Dass der Beauftragte für den Datenschutz hierzulande mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt wurde, war auch der Ausdruck einer notwendigen Überparteilichkeit und Unabhängigkeit des Amtes.
In der Parlamentsreform im Jahr 2020 hat dieses Haus entschieden, dieses Holquorum zugunsten einer offenen Ausschreibung der Stelle und einer anschließenden Wahl mit Ministerpräsidentenmehrheit abzuschaffen. Frau Kollegin Quade hat auf den Transparenzgedanken dahinter verwiesen. Das war sachgerecht, weil damit die fachliche Besetzung der Stelle hätte gewährleistet werden können. Die formale Prüfung der Kandidat*innen und die Bestenauslese schafft die Koalition nun zugunsten eines willkürlichen und intransparenten Vorschlagsrechts der Fraktionen ab.
Das birgt nicht nur Gefahren für die Unabhängigkeit des Amtes, sondern ist zudem mit formalen Gefahren behaftet. Wer garantiert, dass die vorgeschlagenen und auf dem Stimmzettel stehenden Kandidat*innen die Voraussetzung zur Ausfüllung des Amtes haben? Dieser Gesetzentwurf ist der Versuch, parteipolitischen Zugriff auf die Stelle des unabhängigen Datenschutzbeauftragten zu bekommen.
(Guido Kosmehl, FDP: Das ist totaler Schwachsinn!)
Das ist ein Angriff auf die Verfassung. Wir tragen diesen Angriff nicht mit. Wir werden deshalb eine Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss ablehnen. - Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)