Kerstin Godenrath (CDU):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Zunächst bleibt erstmal festzustellen, wenn wir uns den Antrag angucken, dass es gar keine Zweifel daran gibt, dass die humanitäre und rechtliche Verpflichtung zur Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden unbestritten ist. Das ist also ein Thema, das klar ist.
Der Antrag fordert jetzt eine umfassende Übernahme von Verantwortung durch den Bund. Das sollte aus unserer Sicht zunächst ein Mitspracherecht der Länder bzw. der Kommunen und Landkreise beinhalten, weil es die Kommunen und Landkreise sind, die letztendlich diese Aufgaben bewältigen. Die Ministerin hat es auch schon aufgeführt. Vielen Dank auch an die Kommunen, die sich dieser schwierigen Aufgabe stellen.
(Beifall bei der CDU)
Da gibt es ja sehr, sehr deutliche Signale der Überforderung, die bis dato vom Bund nicht nur nicht wirklich wahrgenommen, sondern sogar ignoriert werden. Der Migrationsgipfel blieb da auch relativ erfolglos; auch das wurde bereits ausgeführt.
Umso dankbarer bin ich für diesen Entschließungsantrag der Landesregierung zur Stärkung der Beteiligung der Länder, nämlich frühzeitig über geplante Aufnahmeprogramme zu informieren, die Beteiligung an deren Ausgestaltung zu gewährleisten und dies insbesondere auch im Hinblick auf die Anzahl aufzunehmender Personen. Denn wenn wir uns dem Thema Aufnahmekapazitäten widmen, brauchen wir tatsächlich einen realistischen Blick. Wie viele Menschen können wir hier tatsächlich noch aufnehmen?
Wo und an welcher Stelle ist Hilfe vor Ort sinnvoller? Wir müssen sagen: Wenn wir etwas investieren, investieren wir vor Ort, damit die Menschen dort bleiben, dort wieder leben können. Denn was nützen uns vollmundige Zusagen vom Bund und vollmundige Forderungen von der Seite der LINKEN, wenn überhaupt keine Hilfe geleistet werden kann, wenn wir sagen, wir haben kein Personal? Da reicht es auch nicht, einfach Abordnungen des Bundes zu fordern; denn das Personal fehlt dann an anderer Stelle genauso. Ich kann nicht einfach sagen: Zack, ich hole mir die Leute hier rüber.
Wenn man keine finanziellen Ressourcen mehr und keine Unterbringungsmöglichkeiten hat, weil auch Unterbringungsmöglichkeiten nicht mal eben wie Pilze aus dem Boden schießen, dann kann das auch nicht die abschließende Lösung sein.
Und wenn ich mit das Thema „Ausgestaltung der Unterbringung“ anschaue, dann kritisiert Ihr Antrag die Wohnsitzauflagen und starre Verteilungsregelungen, die jedoch aber durchaus Sinn machen, weil sie natürlich dafür sorgen, dass die vorhandenen Unterbringungskapazitäten flächendeckend ausgenutzt werden, dass die aufnehmenden Kommunen nicht übermäßig belastet werden, dass zumindest versucht wird, es zu vermeiden, und dass keine Hotspots entstehen, also damit nicht an der einen Stelle eine wahnsinnige Überbelastung besteht und eine andere Stelle nicht ausgelastet wird.
Weshalb genau diese Verteilungsregelungen die Integration behindern sollten, erschließt sich mir in keiner Weise. Ganz im Gegenteil, auch diese Regelungen dienen einer gleichmäßigen Auslastung der Integrationsressourcen, die angeboten werden.
Die Integration ganz unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder Ausgang des Asylverfahrens zu gestalten, das ist in Ihrem Antrag erwähnt. Dazu bleibt grundsätzlich zu sagen: Bleibeberechtigten Ausländern stehen erstmal alle Integrations- und Beschäftigungsmöglichkeiten offen. Das ist im Asylgesetz geregelt. Auch Ausreisepflichtigen kann im Zweifel eine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden. Genau darauf zielt diese Dienstanweisung, die in diesem Antrag benannt ist, ab.
Der Landrat bewegt sich hier durchaus im Rahmen bestehender gesetzlicher Regelungen. Das ist ein bisschen aus der Not geboren. Da geht es nämlich darum, dass die Leute, die sowieso da sind, erstmal Beschäftigung finden. Aber der der Ansatz, den es zu verfolgen gilt, ist: Wer ausreisepflichtig ist, bedarf keiner Integration, sondern hat das Land zu verlassen.
(Beifall bei der CDU - Zuruf: Richtig!)
Dafür brauchen wir ein geordnetes Rückkehrmanagement, unter Mitarbeit der Herkunftsländer. Es darf es da keine Verweigerungshaltung geben. Es kann nicht sein, dass sie sagen, nein, wir nehmen die Leute nicht zurück.
Wir brauchen schnellere Verfahren, um auch Klarheit zum Aufenthaltsstatus zu erlangen, damit sich diese Verfahren eben nicht ewig lang hinziehen. Und wir müssen zeitnah rückführen. Das kann alles nicht so lange dauern. Wir müssen natürlich auch die Kontrolle leisten, damit die Leute einfach nicht zurückkommen. Auch das gibt es. Die Leute sind ausgewiesen worden und stehen dann an anderer Stelle wieder vor der Tür.
Deswegen muss man tatsächlich sagen: In erster Linie sind Integrations- und Arbeitsmaßnahmen für diejenigen da, die hier eine Bleibeperspektive haben, und nicht nur jedermann. Denn auch das sind finanzielle Belastungen. Jetzt komme ich zu den finanziellen Belastungen, die auch in dem Antrag ausgewiesen sind.
Die aktuelle finanzielle Unterstützung des Bundes ist nicht auskömmlich. Hier bedarf es weiterer Ressourcen, wenn wir die Aufgabe der geregelten Migration weiterhin pflichtgemäß wahrnehmen wollen. Da gilt es, ein Gesamtpaket zu schnüren. Deswegen beantragen wir die Überweisung in den Innenausschuss zur federführenden Beratung sowie in den Finanzausschuss zur Mitberatung. - Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Danke. Es gibt eine Frage, Frau Godenrath, und zwar von Herrn Erben. - Die wollen Sie offensichtlich beantworten. Dann kann Herr Erben sie auch stellen. - Bitte sehr.
Rüdiger Erben (SPD):
Vielen Dank, Frau Kollegin Godenrath. Ich will nur auf einen kleinen Aspekt Ihrer Rede eingehen. Sie haben auf die Aufnahmeprogramme nach § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes und die Beteiligungsrechte abgestellt. Wissen Sie um das mal in den qualitativen Kontext zu stellen wie viele Ausländerinnen und Ausländer in den letzten acht Jahren, beginnend ab 2015, über Aufnahmeprogramme bis dato nach Sachsen-Anhalt gekommen sind.
Kerstin Godenrath (CDU):
Ich habe keine Zahl im Kopf. Ich gehe aber davon aus, dass Sie, Herr Erben, sie auf dem Zettel stehen haben. Sonst würden Sie mich nicht so fragen.
(Beifall bei der CDU - Lachen bei der SPD)
Ich denke, auch da gilt es, zu differenzieren, wer kommt woher? Also, nein, tatsächlich kann ich Ihre Frage nicht beantworten. Aber Sie können mir die Zahlen nachher gern verraten. - Vielen Dank.
Rüdiger Erben (SPD):
Wenn der Herr Präsident dem zustimmt, würde ich das gern tun.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Der Präsident tut das und wird dann auch noch eine Bemerkung hinterherschieben. - Herr Erben, machen Sie mal.
Rüdiger Erben (SPD):
Es waren genau 388 in den acht Jahren, also im Durchschnitt 48,5 pro Jahr.