Hagen Kohl (AfD):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag der GRÜNEN enthält zumeist altbekannte Forderungen, die wir schon aus vorherigen Anträgen kennen. Der Zweck dieser Anträge ist doch, im Kern den Anschein zu erwecken, dass ausgerechnet die wohl rechts und verfassungstreueste Berufsgruppe, nämlich die Polizeibeamten, von Nichtdemokraten und Verfassungsfeinden durchsetzt ist. Das geht klar an der Lebensrealität vorbei. Deshalb werden wir diesen Antrag ebenso wie zukünftige Anträge dieser Art ablehnen.
Die restliche Redezeit möchte ich nutzen, um unseren Alternativantrag vorzustellen. Dieser ist ein Gegenentwurf zum Ursprungsantrag und fordert von Parlament und Landesregierung ein, was die Landespolizei in der heutigen Zeit am dringendsten braucht und verdient, nämlich Vertrauen und Anerkennung.
(Zustimmung bei der AfD)
So lautet Punkt 1 des Antrages:
„Der Landtag bekennt sich dazu, dass die Landespolizei und deren Angehörige als sichtbarste Vertreter des Staates und unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der inneren Sicherheit leisten und daher das besondere Vertrauen des Dienstherrn verdienen.“
Zur Begründung. Laut Auskunft der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage meines Kollegen Florian Schröder wurden in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 3 298 Straftaten gegen Polizeibeamte im Land registriert, wobei die Fallzahlen jährlich ansteigen. Es ist generell ein zunehmend aggressives Verhalten des polizeilichen Gegenübers festzustellen,
(Zuruf von der AfD: Jawoll!)
so z. B. jüngst beim Polizeieinsatz in Lützerath, bei dem auch Beamte unserer Landespolizei eingesetzt waren. Dort sollen Berichten zufolge den Beamten Hass und Häme in noch nie dagewesenem Ausmaß entgegengeschlagen sein.
Mit diesem Bekenntnis soll den Beamten der Landespolizei für ihren Dienst gedankt und politisch der Rücken gestärkt werden.
(Zustimmung bei der AfD)
Punkt 2 des Antrages lautet:
„Der Landtag vertraut auf die Selbstreinigungskräfte in der Polizei. Das Ministerium für Inneres und Sport wird aufgefordert, im Falle von Verfahren und Ermittlungen gegen Landesbeamte die Einhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien zu beachten und zu gewährleisten.“
Zur Begründung. In der zurückliegenden Zeit haben sich bei Ermittlungen gegen Polizeibeamte nicht alle Maßnahmen als rechtmäßig erwiesen. Vor dem Hintergrund, dass die Innenministerin 18 Mitglieder einer Chatgruppe aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen will, muss daran erinnert werden, dass auch Beamte Träger von Grundrechten sind und einen Anspruch auf eine fehlerfreie Entscheidung des Dienstherrn haben.
Ob sich ein Beamter in der Probezeit bewährt hat, hat die personalführende Stelle ergebnisoffen zu prüfen. Die öffentliche Aussage der Ministerin, dass die Beamten entlassen werden sollen, gleicht einem mündlichen Erlass, den personalführende Dienststellen umzusetzen haben, auch wenn sie am Ende ihrer Prüfung vielleicht zu einem ganz anderen Ergebnis kommen.
Wenn also Entlassungen von Berufsbeamten allein nach dem Willen der Ministerin möglich sein sollen, werden damit der Willkür Tür und Tor geöffnet. Das möchten wir nicht. Daher mahnen wir die Einhaltung von rechtsstaatlichen Prinzipien an.
In Punkt 3 des Antrages heißt es:
„Der Landtag erachtet die vorhandenen rechtlichen Instrumente für die Aufklärung und Sanktionierung von Fehlverhalten oder von mangelnder Verfassungstreue von Beamten als ausreichend. Änderungen von Rechtsnormen, die zu einer Schwächung der Rechtsposition der Beamten gegenüber dem Dienstherrn führen, werden abgelehnt.“
Die Begründung muss aus Zeitgründen leider entfallen, aber ich würde mich freuen, wenn Sie, Herr Heuer, nachfragen würden.
Punkt 4 des Antrages, der letzte, lautet wie folgt:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, in dieser Legislaturperiode über Personalmaßnahmen in der Landespolizei nicht mehr im vertraulichen Teil der Sitzung des Innenausschusses zu berichten, sondern diese Informationen nur noch in Schriftform in der Geheimschutzstelle zur Einsichtnahme zu hinterlegen.“
Anlass hierfür ist der jüngste Fall von Geheimnisverrat aus dem vertraulichen Sitzungsteil des Innenausschusses an die Presse. Angesichts des Umstandes, dass offensichtlich einer oder mehrere Whistleblower im Innenausschuss ihr Unwesen treiben und die Anwesenheit aller Mitglieder nutzen, um unentdeckt zu bleiben, halten wir diese Verfahrensweise zur Verhinderung von Wiederholungstaten für geboten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD)