Konstantin Pott (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag greift ein sehr emotionales Thema auf. Das hat man in der Debatte schon gemerkt. Ich glaube und bin fest davon überzeugt, dass sich keine Frau in diesem Land leichtsinnig dazu entscheidet, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, sondern sich durchaus der Verantwortung bewusst ist und das sehr gut durchdenkt. Deshalb ist es richtig gewesen, dass auf der Bundesebene der § 219a abgeschafft wurde, was den Zugang zu diesen Informationen erleichtert
(Beifall bei der FDP)
und damit den Schwangeren mehr Sicherheit gibt.
Insgesamt wurde schon vieles gesagt. Ich möchte noch kurz auf einige Dinge eingehen. Die Bundesärztekammer hat bereits eine Karte über Ärzte und Kliniken, die Abbrüche durchführen. Ich glaube, es ist prinzipiell richtig, dass sich die Betroffenen dort informieren können. Ich finde es im Übrigen auch gut, dass wir die Schwangerschaftsberatungsstellen haben. Diese leisten eine sehr wichtige Arbeit und sind ein wichtiger Anlaufpunkt für die Betroffenen. Wir werden uns mit Sicherheit noch einmal darüber unterhalten, wie gut sie finanziert sind. Von der Ministerin wurde schon viel dazu gesagt, dass das regelmäßig evaluiert wird. Das ist der richtige Weg.
Aber wir werden diesen Antrag überweisen. Kollege Redlich hat es schon gesagt. Ich glaube, es ist gut, wenn wir uns des Themas mit der notwendigen Ernsthaftigkeit annehmen und darüber im Ausschuss diskutieren. Dafür ist es zu wichtig und zu emotional und betrifft zu viele Menschen. Dafür sollten wir uns die Zeit nehmen, und deshalb werden wir den Antrag überweisen. - Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU)