Rüdiger Erben (SPD):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich trage jetzt nicht zum Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein vor, sondern ich will mich den Punkten des Antrags widmen.
Es gibt einen Spruch, der heißt: Nur Dummköpfe ändern ihre Meinung nie. Den sollte man auch beherzigen. Ich gebe zu, ich gehörte vor zehn Jahren zu den intensiven Verfechtern der Sonderfahrerlaubnisse. Sachsen-Anhalt hat das mit befördert und über A-B-Grenzen hinweg Holger Hövelmann war damals Minister auch im Bundesrat mit durchgesetzt. Das ist übrigens eine der wenigen Bundesratsinitiativen, die jemals zu einem Ergebnis geführt hat. Das sollte an der Stelle angemerkt sein.
Aber die Geschichte ist seitdem weitergegangen. Wir haben nämlich erheblich weniger Fahrzeuge unter 7,5 t. Wir haben weiterhin die Situation, dass niemand relevantes in diesem Land mehr der Auffassung ist, dass wir von dieser Möglichkeit in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Gebrauch machen sollten. Es gibt niemanden mehr.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es jetzt zu einer solchen Regelung kommt, während gleichzeitig der Landesfeuerwehrverband fragt, was denn das für ein Quatsch ist. Das kann man nicht verantworten. Deswegen sollten wir das Thema „Sonderfahrerlaubnis für Fahrzeuge bis 7,5 t“ jetzt ein für alle Mal beerdigen. Das ist kein Thema mehr, mit dem wir uns hier befassen müssen.
(Zustimmung von Dr. Falko Grube, SPD, und von Guido Heuer, CDU)
Das heißt aber nicht, dass wir nicht dafür sorgen müssen, dass die Feuerwehren in diesem Lande einsatzbereit sind. Das steht und fällt nun einmal, solange wir noch keine Flugtaxis bei der Feuerwehr haben, damit, dass Maschinisten über die entsprechende Fahrerlaubnis verfügen.
Wir haben im Innenausschuss auf Antrag der LINKEN darüber diskutiert und dazu befragt. Dabei haben wir festgestellt, dass es das Problem gibt, aber dass niemand so richtig den Überblick hat, wie groß es ist. Dann gab es die Anregung, an den nicht anwesenden Vorsitzenden des Innenausschusses Herrn Büttner, Staßfurt, doch einmal den Städte- und Gemeindebund anzuschreiben und darum zu bitten, sie mögen es doch einmal erfassen; denn wir wollen ja wissen, wie groß die Dimension ist.
Meine Hoffnung war nicht so groß, deswegen habe ich mich während der Innenausschusssitzung hingesetzt und habe einen Brief an alle Einheits- und Verbandsgemeindewehrleiter in Sachsen-Anhalt geschrieben und habe aktuell einen Rücklauf von 79 Einheits- und Verbandsgemeinden zu diesem Thema. Das ist erheblich.
Das zeigt auch, dass es ein erhebliches Problem in den nächsten Jahren geben wird. Deswegen wird es vermutlich auch nicht verwundern, dass wir als Koalitionspartner das Thema in den nächsten Wochen in den Haushaltsberatungen noch einmal aufrufen werden, um die Förderung des Erwerbs der Fahrerlaubnisse fortzusetzen.
Wir müssen uns nach meiner Auffassung mittelfristig Gedanken machen, ob es nicht auch eine Möglichkeit ist, eine eigene Behördenfahrschule einzuführen, die es in anderen Bundesländern auch gibt, damit man lehrgangsmäßig LKW-Fahrerlaubnisse erwerben kann. Das ist sicherlich auch ein Lösungsmodell. Das kann man nicht in vier Wochen auf die Beine stellen, aber das können wir langfristig
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Erben, schauen Sie auf die Uhr?
Rüdiger Erben (SPD):
Ja, ich schaue auf die Uhr
(Lachen)
und ich bin noch in meiner Karenzzeit. Herzlichen Dank für den Hinweis.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Also rot ist keine Karenzzeit, Herr Erben.
(Lachen)