Dorothea Frederking (GRÜNE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Bevor ich mit meinem eigentlichen Redebeitrag beginne, möchte ich der falschen Tatsachenbehauptung von Herrn Loth entgegentreten. Alle können das in der Begründung zu dem Antrag nachlesen. Ich nenne selbstverständlich die Quelle. Das war das damalige Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin. - Lesen hilft also, Herr Loth.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von Hannes Loth, AfD)

Nun zum Antrag. Das Ziel unseres Antrages ist es, Taubenhäuser und Taubenschläge einfacher zu ermöglichen. Das heißt, diejenigen - wie in Magdeburg die Interessengemeinschaft Innenstadt oder das Allee-Center  , die das machen wollen, sollen das dürfen. Es geht also um die Ermöglichung von Taubenhäusern und Taubenschlägen. Und an die Adresse von Herrn Lange gerichtet: Es geht nicht um eine Verpflichtung für die Kommunen.

Wenn wir den Tauben ein Angebot für eine tierwohlgerechte Umgebung machen, dann hätte das gleich drei Vorteile:

Erstens. Die Verschmutzungen im öffentlichen Raum mit Taubenkot werden reduziert. Das bedeutet zugleich weniger Reinigungsarbeiten und dass aufwendige Vergrämungsmaßnahmen mit Drähten, Metallstacheln, Netzen nicht mehr nötig wären.

Zweitens. Durch den Eieraustausch wird die Taubenpopulation reduziert.

Drittens. Die Tauben bekommen vernünftiges und ausreichendes Futter, müssen nicht mehr verhungern. Sie werden einfach besser geschützt.

Wenn diese Ziele auch gut mit anderen Maßnahmen erreicht werden können, so soll dem nichts entgegenstehen. Es kam ja heute das Stichwort „Antibabypille für die Taube“. Aber dann müssen diese Maßnahmen eben in die Hand genommen werden.

(Zuruf: Ja!)

Für Taubenschläge und Taubenhäuser gibt es Initiativen, die das machen möchten. Ich habe zwei aus Magdeburg genannt.

Aber diesen Initiativen stehen zurzeit Hemmnisse durch die Fütterungsverbote im Wege. Deshalb soll der Schädlingsstatus, der diese Fütterungsverbote begründet, aus der Schädlingsbekämpfungsverordnung des Landes gestrichen werden.

Ich möchte betonen: 14 Bundesländer stufen die Stadttauben nicht mehr als Schädling ein. Das machen nur noch Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.

Der Schädlingsstatus für freilebende Stadttauben ist längst überholt. Das wurde in mehreren Rechtsprechungen und im Mai 2022 noch einmal vom Robert-Koch-Institut bestätigt.

Wenn der Antrag in den Sozialausschuss überwiesen werden sollte, dann bitte ich darum, zusätzlich auch Vertreterinnen aus dem Landwirtschaftsministerium einzuladen, damit auch der Tierschutzaspekt beleuchtet werden kann. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zurufe von der CDU: Ja!)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Es gibt zwei Interventionen. Zunächst möchte Herr Lange intervenieren und danach Herr Loth. - Herr Lange, bitte.


Hendrik Lange (DIE LINKE):

Frau Frederking, nicht, dass an dieser Stelle irgendein Missverständnis im Raum stehen bleibt: Ich habe den GRÜNEN nicht unterstellt, dass sie eine Pflicht daraus machen wollen. Die Kommunen haben selbst ein Interesse daran, die Taubenpopulation zu regulieren. Sie haben zurzeit eine Pflicht aus der Gefahrenabwehr heraus.

Ich habe angesprochen, dass Sie den Kommunen mit dem Antrag insofern nicht helfen, als es oftmals eine finanzielle Frage ist, ob man sich diese relative teure Form der Populationsregulierung, wie Eier entnehmen usw. usf., überhaupt leisten können. In einem solchen Antrag hätte ich mir gewünscht, dass Sie dafür bspw. auf der Landesebene einen Fonds vorschlagen. Darauf bezog sich meine Anmerkung und überhaupt gar nicht auf die Frage nach einer Pflicht.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Frederking, wollen Sie darauf direkt reagieren?


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Ja, darauf möchte ich gern reagieren. - Die Fütterungsverbote, Herr Lange, werden von den Kommunen ausgesprochen. Sie werden nicht vom Land ausgesprochen. Sie werden in den Verordnungen der Kommunen festgelegt. Wenn im ersten Schritt, die Fütterungsverbote aufgehoben werden, dann könnten sich private Initiativen wie Tierschutzinitiativen   ich habe eine genannt: das ist in Magdeburg die Interessengemeinschaft Innenstadt, die möchte, dass an bestimmten Hotspots die Verschmutzungen reduziert werden   dort auf privater Ebene einbringen und könnten das bezahlen.

(Unruhe)

Wenn sich in einem weiteren Schritt herausstellen sollte, dass es ein gutes Modell ist, solche Taubenschläge und Taubenhäuser zu betreiben, und dass das von den Kommunen eine finanzielle Unterstützung erfahren sollte, dann kann man auch durchaus über eine solche Förderung nachdenken. Aber das würde ich im zweiten Schritt nachschießen. Wichtig wäre jetzt, dass das erst einmal im ersten Schritt für all diejenigen, die es machen wollen, überhaupt ermöglicht wird.