Hagen Kohl (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag wollen die GRÜNEN vorgeblich die demokratische Kultur in den Spezialeinheiten der Polizei stärken. Ein erster Ansatzpunkt soll sein, die Spezialeinheiten diverser aufzustellen, d. h., mehr Frauen und Personen mit Migrationshintergrund sollen in diesen Einheiten eingesetzt werden, um Rechtsextremismus vorzubeugen.
Anlassgebend für den Antrag sind Extremismusvorwürfe gegen vier Beamte der Landespolizei, die sich erwartungsgemäß als haltlos erwiesen haben. Und nach Lage der Dinge ist auch disziplinarrechtlich kein schuldbares Verhalten der Beamten erkennbar, sodass eine baldige Einstellung der Disziplinarverfahren folgen sollte.
An diesem ganzen Vorgang ist zu kritisieren, dass das Innenministerium den Innenausschuss ohne Not voreilig informiert hat. Man hätte zunächst die Prüfung der Staatsanwaltschaft abwarten sollen. Der eigentliche Skandal in diesem Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist doch, dass Informationen aus dem vertraulichen Sitzungsteil des Innenausschusses aus offensichtlich politischem Kalkül an die Presse weitergeleitet und so der Ruf der Beamten und das Ansehen der Polizei mit haltlosen Anschuldigungen beschädigt wurden.
(Beifall bei der AfD)
Da stellt sich für mich die Frage, wie man zukünftig im Innenausschuss noch vertrauensvoll zusammenarbeiten will.
Was die Diversität in den Spezialeinheiten anbelangt, dazu hat Frau Innenministerin schon etwas gesagt. Es gibt in den MEK und den SEK Personen mit Migrationshintergrund. In den MEK da bin ich mir zu 100 % sicher gibt es auch Frauen. Also ist die Diversität dort schon Realität.
Dass es keine weiblichen SEK-Einsatzbeamten gibt, ist einfach dem Umstand geschuldet, dass die körperlichen Anforderungen besonders hoch sind. Diese Anforderungen erfüllen meist männliche Beamte. Das liegt in der Natur der Sache. In diesem Bereich irgendwelche Quoten einzuführen, würde bedeuten, dass man den Erfolg eines SEK-Einsatzes und damit Leben und Gesundheit von Menschen ohne Not gefährdet.
Was den Personenschutz anbelangt, hat die Sicherheit der Schutzperson oberste Priorität. Dafür braucht man Beamte, die diese Aufgabe mit besonderer Hingabe erledigen. Irgendwelche Vorgaben zu Geschlecht oder Abstammung des Beamten sind hier völlig kontraproduktiv. Hätte eine Schutzperson ein gesteigertes Interesse oder den Bedarf, von einem weiblichen Personenschützer begleitet zu werden, was durchaus verständlich sein kann, würde man entsprechende Lösungen finden.
Im Ergebnis ist dieser Antrag abzulehnen, weil alle Forderungen bereits Realität oder/und in Puncto Sicherheit weder im öffentlichen noch im dienstlichen Interesse sind. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD)