Gordon Köhler (AfD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die grüne Landtagsfraktion begehrt mit ihrem Antragsanliegen einen ganzen Maßnahmenkatalog, um den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Sachsen-Anhalt zu vereinfachen. Das ist zum einen die Forderung nach einer hundertprozentigen Ausfinanzierung der Konfliktberatungsstellen durch das Land. Die Ministerin hat dazu schon ausgeführt. Das ist auch unserer Auffassung nach völlig unnötig. Die Antwort haben Sie schon in der in der Antwort auf die Kleine Anfrage erhalten, dass der Kostendeckungsgrad regelmäßig überprüft und im Zweifel, falls Bedarf besteht, durch das Land angepasst wird.
Ferner ist Ihrem Antrag zu entnehmen, dass Sie ein öffentlich einsehbares Verzeichnis verlangen. Auch das wurde von Kollegen Redlich bereits angesprochen. Wer Google bedienen kann, wird schnell feststellen, dass bspw. die Ärztekammer ein 75 Seiten umfassendes Dossier hat, in dem man Anlaufstellen in Sachsen-Anhalt finden kann.
Mit Punkt 5 Ihres Antrags kommt dann der tatsächliche Paukenschlag, die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Das ist letztlich der Traum von rot-grünen Genossen. Das kann man dem Bundestagswahlprogramm von 2021 entnehmen. Sowohl die SPD als auch die LINKEN und die GRÜNEN haben eine ähnliche Formulierung gefasst, und zwar die Regelung der Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches.
Doch was bedeutet das? Mit der Formulierung in Nr. 5 Ihres Antrags wird die Forderung nach der Abschaffung des § 218 ff. StGB erhoben. Eine Abschaffung des § 218 ff. hätte daher zur Konsequenz, dass eine Abtreibung ab dem vierten Monat nicht mehr strafbar wäre. Das umschließt auch die Abtreibung von Kleinlebewesen bis kurz vor der Geburt, also jene Kinder, die selbstständig und außerhalb des Mutterleibs lebensfähig wären. Man sollte sich vergegenwärtigen, was mit Kindern bzw. ungeborenem Leben im vierten Monat passiert. Sie verfügen über ein funktionierendes Muskel- und Nervensystem. Sie können mit ihrer Hand schon eine kleine Faust bilden. Das Herz pocht. Sie können auf Musik reagieren und die Sprache der Eltern verstehen. Ich habe den persönlichen Eindruck, dass das in dieser Debatte bisher völlig in Vergessenheit geraten ist.
(Beifall bei der AfD - Oliver Kirchner, AfD: So ist es!)
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes - auch das wurde schon angeschnitten - hat klar herausgearbeitet, dass auch dieser Embryo bereits durch das Grundgesetz geschützt ist. Durch das Grundgesetz werden dem Staat also nicht nur unmittelbare Eingriffe in das menschliche Leben untersagt, er wird zugleich verpflichtet, sich schützend und fördernd vor jedes menschliche Leben zu stellen. Das umfasst auch das ungeborene Leben. Eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur Geburt ist nichts anderes, als ungeborenes Leben auf etwas zu reduzieren, das den Anforderungen unseres Grundgesetzes nicht gerecht wird. Deshalb werden wir Ihren Antrag komplett ablehnen. - Danke.
(Beifall bei der AfD)