Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zum vorliegenden Antrag möchte ich grundsätzlich feststellen, unser Land setzt das Schwangerschaftskonfliktgesetz des Bundes gesetzeskonform um. Sowohl der Zugang von ungewollt Schwangeren zur Beratung als auch die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots ambulanter und stationärer Einrichtungen für Abbrüche ist gegeben.
Die Förderung der Schwangerenberatungsstellen in Sachsen-Anhalt richtet sich nach dem Landesausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz des Bundes. Dieses verlangt eine angemessene Landesförderung. In unserem Ausführungsgesetz ist das so geregelt, dass mindestens 80 % der Personal- und Sachkosten einer Beratungsstelle durch eine Landespauschale abgegolten werden.
Diese Regelung basiert auf der Auslegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche einen gewissen Eigenanteil, genauer gesagt, bis zu 20 %, mit dem Trägerinteresse begründet. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass eben diese Träger - das vergessen Sie immer zu sagen - auch Zuweisungen aus Mitteln der Konzessionsabgabe, nämlich in Höhe von 6,8 Millionen € im Jahr 2023, erhalten.
Dabei finden regelmäßige Überprüfungen statt, ob und inwieweit die Förderung unter dem Blickwinkel der Angemessenheit ausreichend ist. In den letzten Jahren wurde die Pauschale auch erhöht. So beträgt die Förderung zurzeit 72 550 € für die sogenannte erste Beratungsfachkraft. Sie soll in diesem Jahr auf 78 445 € erhöht werden.
Nach der letzten Überprüfung der Angemessenheit wurde festgestellt, dass die Förderpauschalen im Jahr 2020 ganz überwiegend kostendeckend und damit auskömmlich waren. In drei von 39 Beratungsstellen lagen sie sogar über dem Deckungsgrad von 100 %, sodass bei diesen eine Rückforderung erfolgen musste.
Wenn die jetzige Landesförderung - ich will mich überhaupt nicht dagegen sperren - von 80 % auf 100 % der Gesamtkosten angehoben werden soll, dann muss selbstverständlich das Landesausführungsgesetz geändert werden. Zu bedenken ist dabei aber auch, dass das Festhalten an einer Förderung über Pauschalen dann auch vermehrt zu Rückforderungen im Einzelfall führen wird. Das heißt, bei einer 100-prozentigen Landesfinanzierung müsste man zur aufwendigen Spitzabrechnung übergehen, um Überzahlungen zu vermeiden.
Eine zielführende Lösung des Problems könnte ohne Gesetzesänderung - das war auch in der Gleichstellungsministerkonferenz im letzten Jahr Thema - in der Weise erfolgen, dass die Ausführungsverordnung geändert wird. Die dort bislang geltende Bezugsgröße bei den Personalkosten, nämlich die Tarifgruppe E 9, könnte fachlich begründet aufgrund der dort beschäftigten Professionen durch die höhere Entgeltgruppe E 10 ersetzt werden.
So ist das in den meisten anderen Bundesländern auch geschehen. Damit würde sich Sachsen-Anhalt bei der öffentlichen Förderung im Geleitzug der Länder befinden.
Zu den Forderungen unter den Punkten 2 und 3 des Antrags ist auszuführen, dass die Versorgung mit Einrichtungen mit frauenheilkundlichen Abteilungen bzw. mit Geburtshilfeeinrichtungen in Krankenhäusern im Land, welche stationäre Abbrüche durchführen, gesichert ist.
In der Antwort der Landesregierung zu einer Großen Anfrage aus dem Jahr 2018 sind umfangreiche Ausführungen zur Versorgungssicherheit gemacht worden. Die Kliniken sind dort aufgeführt, unter anderem auch die Universitätsklinik Magdeburg als landeseigene Einrichtung.
Ein öffentlich einzusehendes Verzeichnis der Ärztinnen und Ärzte sowie der Krankenhäuser, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, gibt es bereits bei der Bundesärztekammer. Es wird permanent aktualisiert. Daher erübrigt es sich, noch ein landeseigenes Verzeichnis einzuführen.
Ich möchte einmal sagen, meine frühere Staatssekretärin Beate Bröcker hat sich sehr dafür eingesetzt, dass wir die Adressen im Land auf unserer eigenen Seite kundtun. Das wollten alle die Personenkreise nicht, weil sie genau diese Repressalien, die Sie vorhin beschrieben haben, nicht wollen. Deswegen verweisen wir auf das Verzeichnis der Bundesärztekammer.
Ich könnte noch einige Ausführungen machen. Aber ich denke, wir haben im Ausschuss noch die Möglichkeit, darüber zu reden. Sie haben mich ja hier auf eine Dreiminutendebatte verpflichtet. Es gäbe sicherlich noch einige Dinge, über die wir uns im Ausschuss austauschen könnten. - Herzlichen Dank.
(Zustimmung bei der SPD)