Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auch ich danke Ihnen sehr dafür, dass Sie über den Gesetzentwurf so zügig beraten haben und dieser heute mit den vom Sozialausschuss empfohlenen Änderungen zur Beschlussfassung vorliegt.
Mit einem Beschluss des Gesetzentwurfs können viele Beteiligte, insbesondere Familien mit mehreren Kindern in Tageseinrichtungen zuversichtlicher in die Zukunft blicken. Auch die Fachkräfte, die aus Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes finanziert werden, erhalten Sicherheit. Die Maßnahmen werden bis zum Ende des kommenden Jahres bzw. in Bezug auf die Schulgeldfreiheit bis zum Ablauf des Schuljahres 2023/2024 verlängert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wissen, dass der Bundestag in seiner Sitzung am 2. Dezember nunmehr das Kitaqualitätsgesetz, quasi die Verlängerung des Gute-Kita-Gesetzes, beschlossen hat. Der Bundesrat wird über dieses Gesetz in seiner Sitzung am 16. Dezember abschließend beraten und ich sehe bislang keinen Anlass zu der Annahme, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird.
Eine gute Nachricht für die Kommunen ist dabei sicherlich, dass die verpflichtende soziale Staffelung der Beiträge, die die Kommunen bürokratisch stark belastet hätte, zum Glück noch aus dem Gesetzentwurf herausgenommen worden ist. Der Bund wird die Handlungs- und Finanzierungskonzepte nach dem Inkrafttreten des Gesetzes mit den Ländern aktualisieren. Sobald alle Länder diese Vereinbarung unterzeichnet haben, werden die entsprechenden Bundesmittel fließen.
Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch einen Hinweis. Der Bund fördert die Sprachkindergärten nun über den 31. Dezember 2022 hinaus für eine Übergangszeit bis zum 30. Juni 2023. Mein Haus wird dann die Finanzierung der Sprachfachkräfte ab dem 1. Juli 2023 bis zum Ende des Jahres 2023 sicherstellen.
Eine von der Fraktion DIE LINKE geforderte Verankerung in § 23 des Kinderförderungsgesetzes halte ich derzeit für verfrüht. Bitte lassen Sie uns in der nächsten Zeit mit der gebotenen Sorgfalt und mit den beteiligten Akteuren gemeinsam erörtern, wie wir die gewonnenen Fachkräfte und Kompetenzen in die vorhandenen Strukturen in Sachsen-Anhalt integrieren können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir in dem Gesetzentwurf unter der Rubrik „andere Gesetze“ die Anpassung der offenen Kinder- und Jugendarbeit um den Flächenfaktor vornehmen können. Das hilft insbesondere im ländlichen Raum.
Ich bedanke mich insbesondere bei den Regierungsfraktionen, dass dies so schnell und unproblematisch geklappt hat und schon im Jahr 2023 wirken kann. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Ich habe gesehen, dass Frau Anger eine Frage hat. Diese kann Sie jetzt stellen. - Bitte.
Nicole Anger (DIE LINKE):
Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben auf den Bund verwiesen, der sein Kita-Qualitätsgesetz für die Jahre 2023 und 2024 verlängert. Ihr Gesetzentwurf zielt nach wie vor nur auf das Jahr 2023 ab. Mich würde interessieren, welche langfristigen Planungen Sie für das Jahr 2024 mit den Geldern des Bundes, die dem Land dann zur Verfügung stehen, vornehmen werden: denn noch sind diese bisher nicht in Ihrem Gesetzentwurf berücksichtigt.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Dazu hatte ich gerade die Auskunft gegeben, dass ich Ihre Vorstellung, das Gesetz auf das Jahr 2024 zu verlängern, für etwas verfrüht halte, weil wir erst einmal gucken müssen, wie wir mit den Beteiligten insbesondere die Finanzierung der Sprach-Kitas vornehmen wollen. Wenn im Land eine einheitliche Festlegung getroffen werden soll, dann müssten wir erst einmal gucken, nach welchen Qualitätskriterien wir das machen und welche Kitas daran beteiligt sind.
Sie wissen, dass es nach dem Bundesprogramm im Augenblick so ist, dass jemand, der einen Antrag gestellt hat, die Sprach-Kitas bekommen hat, wenn dies im Bundesprogramm vorgesehen war. Das hat dazu geführt, dass es in manchen Landkreisen sehr viele Sprach-Kitas gibt und in anderen nicht. Es ist eine landespolitische Aufgabe zu gucken, wie dies ausgeglichen werden kann.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Ich sehe den Wunsch nach einer ganz kurzen Nachfrage.
Nicole Anger (DIE LINKE):
Es bleiben noch ein paar Milliönchen übrig. Für die Sprach-Kitas werden jährlich ca. 15 Millionen € benötigt. Es bleibt also eine gehörige Summe übrig. Was machen Sie konkret mit dieser Summe? Soll sie endlich ins Personal fließen?
(Zuruf von Tobias Krull, CDU)
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Frau Anger, das wird Bestandteil der Verhandlungen mit dem Bund sein. Wir werden das gleiche Verfahren wie beim Gute-Kita-Gesetz haben. Das haben Sie begleitet. Damals hat es Frau Hohmann begleitet und immer wieder nachgefragt, wie weit die Verhandlungen mit dem Bund sind. Sie wissen, dass das alle Länder unterzeichnen müssen. Auf diese Verwaltungsvereinbarung müssen wir jetzt nicht nur warten, sondern diese müssen wir uns erarbeiten.