Dr. Falko Grube (SPD):

Herr Präsident! Hohes Haus! Als ich den Gesetzentwurf gesehen habe, habe ich mich eigentlich auf eine recht langweilige Dreiviertelstunde eingestellt.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich dachte mir, wir gehen hier nach vorn und erzählen alle in ähnlichen Worten das Gleiche, nämlich dass es vernünftig ist, dieses Gesetz zu beschließen.

(Zustimmung)

Man kann sich täuschen; aber das ist nicht so schlimm.

Wer in Sachsen-Anhalt viel unterwegs ist   in diesem Raum betrifft das, glaube ich, ausnahmslos alle, aber auch ganz viele Menschen in Sachsen-Anhalt, gerade wenn Sie pendeln  , der kennt auf den Strecken, die man so fährt, 

(Zuruf)

  ja, das nutzt man ganz oft zu Telefonieren   die Funklöcher, die da sind, meistens schon mit Namen. Man sagt dann dem Gesprächspartner: Jetzt wird‘s holprig, ich melde mich in 3 km noch mal. Das ist in den letzten Jahren tatsächlich besser geworden; das kann man nicht anders sagen. Aber: Diese netten kleinen Weggefährten gibt es immer noch. Nett sind sie natürlich nicht.

Der Gesetzentwurf ist gut. Die Mobilfunkanbieter freuen sich darauf. Es wird eine Vereinfachung sein. Es wird am Ende nicht der große Sprung sein, es wird nicht das Allheilmittel und die eierlegende Wollmilchsau sein, wenn man dann nachher die Masten tatsächlich stehen hat. Aber es wird eine Erleichterung sein. Und damit wird der Aufbau besser. Das ist besser für die Menschen in Sachsen-Anhalt.

  Jetzt habe ich den Faden verloren. Das ist nicht so schlimm.

(Zuruf: Wir stimmen zu, weil es eine gute Sache ist!)

  Ja, wir stimmen auf jeden Fall zu, weil das eine gute Sache ist.   Ach so! Nachher haben wir einen Antrag zum Thema Planungsbeschleunigung. Und dieser Antrag adressiert den Bund, und zwar völlig zu Recht, weil ganz viel beim Planungsrecht Bundessache ist und weil bei den Aufgaben, die wir vor uns haben, eine ganze Menge zu tun ist.

Dieser Gesetzentwurf ist ein Beispiel dafür, dass wir das, was wir hier als Land an Hausaufgaben machen können, auch tatsächlich machen. Das haben wir als Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart. Und das machen wir an der Stelle. Deswegen können wir nachher auch dem Antrag   ich will dem auch nicht vorgreifen   guten Gewissens zustimmen, weil der Bund an dieser Stelle nachlegen muss.

Wir haben hier ein bisschen vorgelegt, zumindest das, was wir könnten. Kollege Czekalla hat gesagt: Wir überweisen. Das müssen wir tun. Wir brauchen zwei Lesungen für den Gesetzentwurf. Dann gehe ich davon aus, dass wir allerspätestens im Februar   wir haben immer ein bisschen das Terminproblem, als Fachausschuss nach der Ältestenratssitzung zu tagen   das Gesetz hier wiedersehen und auch beschließen werden. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD - Zuruf: Jawohl!)