Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst klingt die Forderung nach Entlastung unserer Wirtschaft und der Menschen in unserem Land erst einmal gut. Deshalb suggeriert auch der Antrag der FDP,
(Zuruf: AfD!)
- Entschuldigung. - der AfD, dass es darum geht.
Es geht unserem Transportgewerbe wie auch vielen anderen Branchen im Augenblick tatsächlich nicht gut. Nach drei Jahren Dauerkrise, unterschiedlichen Krisen stehen die Unternehmen in unserem Land genauso wie die Menschen vor erheblichen Herausforderungen. Dass man jetzt aber versucht, es an der Mauterhöhung aufzuhängen, die seit April 2022 bekannt ist, lässt, finde ich, ein Stück Ernsthaftigkeit vermissen.
(Tobias Rausch, AfD: Das ist einer von vielen Punkten!)
Das Mautgesetz des Bundes, das seit Jahren gilt, sieht vor, dass die Maut im Fünfjahresturnus auf der Basis eines sogenannten Wegekostengutachtens zu kalkulieren ist. Die aktuelle noch laufende Kalkulationsperiode reicht bis Ende 2022. Wir alle wissen, das steht kurz bevor. Das heißt, die Bundesregierung musste, sofern sie nicht das Risiko eingehen wollte, dass die Mauterhebung ab dem 1. Januar 2023 anfechtbar sein sollte, ein entsprechendes Wegekostengutachten auf den Weg bringen. Sie musste gesetzgeberisch handeln.
Ein Wegekostengutachten besteht aus sogenannten Mautteilsätzen, die festgestellt werden. Ja, dieses Wegekostengutachten ist - das ist auch nicht überraschend - zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Bei manchen Bestandteilen war man der Meinung, sie passen. Bei anderen Bestandteilen war man der Meinung, sie seien sogar ein bisschen zu hoch. Bei wieder anderen Teilsätzen war man der Auffassung, sie müssen erhöht werden. So ist es von der Bundesregierung dann auch umgesetzt worden.
Dass dabei Infrastrukturkosten ebenso eine Rolle spielen wie Lärmkosten, aber auch Kosten der Gesellschaft für die Luftverschmutzung, ist aus meiner Sicht völlig sachgerecht. Das sind genau die gesellschaftlichen Kosten, die wir zu tragen haben.
(Zustimmung bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Im Ergebnis des Gutachtens wurde die Maut erhöht - ja. Damit werden die Straßeninfrastrukturmaßnahmen finanziert. Ich muss das ganz offen gestehen: Wir haben die Straßen zu finanzieren, und ich finde ehrlich, dass jede Investition in unsere Straßeninfrastruktur gut investiertes Geld ist.
(Beifall bei der FDP)
Deshalb halte ich das Bundesgesetz, das auf den Weg gebracht wurde und das vom Bundesrat auch bestätigt worden ist, für sachgerecht.
Allerdings müssen wir den Blick in die Zukunft wenden - dafür bin ich den Koalitionsfraktionen sehr dankbar ; denn neben dem, was bisher an Umsetzung des bisher geltenden Gesetzes auf den Weg gemacht wurde, gibt es auch Überlegungen, die mich nachdenklich und besorgt stimmen, wie z. B. die Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t.
(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP - Tobias Rausch, AfD: Oh!)
Das betrifft auch eine Reihe von Gewerken in unserem Bundesland, die wichtig sind. Ich bin der Auffassung, an dieser Stelle sollten wir mit einer großen Vorsicht ans Werk gehen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir als Bundesland einen solchen Gesetzgebungsprozess sehr kritisch begleiten sollten.
In diesem Sinne empfehle ich die Annahme des Alternativantrags der Regierungsfraktionen und die Ablehnung des Antrags der AfD. - Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der FDP)