Tagesordnungspunkt 13
a) Aktuelle Debatte
Schulkrise führt zu Bildungsnotstand in Sachsen-Anhalt - Zukunft des Landes ist akut gefährdet
Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/1991
b) Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 8/1244
Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/1949
(Erste Beratung in der 22. Sitzung des Landtages am 21.06.2022)
Es wurde eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion verabredet. Zunächst erfolgt die Berichterstattung aus dem Ausschuss. Dann bekommt die Antragstellerin, die Fraktion DIE LINKE, das Wort. Für die Berichterstattung aus dem Ausschuss rufe ich das Mitglied des Landtages Herrn Gürth nach vorn.
Detlef Gürth (Berichterstatter):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 8/1244 in der 22. Sitzung am 21. Juni 2022 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Bildung beteiligt. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einstufung der Grundschullehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 13.
Der Ausschuss für Finanzen verständigte sich in der Sitzung am 30. Juni 2022 darauf, im September eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Zu dieser Anhörung, die am 15. September 2022 stattfand, wurden die kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalt sowie verschiedene Gewerkschaftsvertreter und Verbände eingeladen.
Der Landkreistag, der Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Beamtenbund teilten mit, keine inhaltliche Bewertung vornehmen zu können, weil die Besoldung der Lehrkräfte in die alleinige Zuständigkeit des Landes fällt.
Der Schulleitungsverband Sachsen-Anhalt e. V., die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der Verband Bildung und Erziehung unterstützten den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE.
Im Anschluss an die Anhörung verständigte sich der Ausschuss für Finanzen darauf, sich im Oktober erneut mit diesem Gesetzentwurf zu befassen und eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Bildung zu erarbeiten. Die Fraktion DIE LINKE warb in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 20. Oktober 2022 noch einmal für ihren Gesetzentwurf und bat um Zustimmung.
Die Koalitionsfraktionen erklärten, dem Gesetzentwurf zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zustimmen zu können, weil es sich um ein sehr vielschichtiges Problem handele und es in den Koalitionsfraktionen noch Abstimmungsbedarf gebe.
Im Ergebnis der Beratung empfahl der Ausschuss für Finanzen in einer vorläufigen Beschlussempfehlung dem mitberatenden Ausschuss mit 7 : 3 : 3 Stimmen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Der mitberatende Ausschuss für Bildung schloss sich in der Sitzung am 21. Oktober 2022 mit 7 : 3 : 3 Stimmen der Empfehlung an.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die abschließende Beratung zu diesem Gesetzentwurf fand in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 24. November 2022 statt. Im Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss mit 7 : 3 : 3 Stimmen die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 8/1949 vor. Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)