Tagesordnungspunkt 23
Zweite Beratung
Energiepolitische Russlandsanktionen beenden, Verhandlungen mit Russland aufnehmen, Nord Stream 2 in Betrieb nehmen
Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/1571
Beschlussempfehlung Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur - Drs. 8/1936 neu
(Erste Beratung in der 25. Sitzung des Landtages am 07.09.2022)
Bericht erstatten wird dem Landtag der Abg. Herr Sturm.
Daniel Sturm (Berichterstatter):
Vielen Dank. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Drs. 8/1571 wurde in der 25. Sitzung des Landtages am 7. September 2022 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur und zur Mitberatung in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus, in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Ziel des Antrages der Fraktion der AfD ist es, die energiepolitischen Sanktionen gegen Russland aufzuheben, Verhandlungen mit der russischen Regierung zwecks Normalisierung der Gaslieferungen aufzunehmen sowie Nord Stream 2 in Betrieb zu nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die regierungstragenden Fraktionen haben gleich in der ersten Beratung im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur am 28. September 2022 vorgeschlagen, den mitberatenden Ausschüssen zu empfehlen, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Begründet wurde dies mit den dazu im Landtag bereits durchgeführten Debatten sowie der aktuellen Entwicklung der Beschädigung der Pipelines.
Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben ebenfalls Bedenken vorgetragen. So wurde nach einer Aussprache mit 9 : 3 : 0 Stimmen empfohlen, den Antrag der Fraktion der AfD abzulehnen.
Die mitberatenden Ausschüsse für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie für Finanzen haben sich im Ergebnis ihrer Beratungen mit jeweils 10 : 3 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses angeschlossen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus hat den Beratungsgegenstand nicht behandelt.
Die abschließende Befassung im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur fand am 11. November 2022 statt. Gemäß § 29 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages kann der federführende Ausschuss nach Ablauf von vier Kalenderwochen nach Verabschiedung der vorläufigen Beschlussempfehlung seine Beschlussempfehlung an den Landtag beschließen. Davon hat der Ausschuss Gebrauch gemacht und schließlich mit den Stimmen der Fraktion der CDU, der SPD, der FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion mit 7 : 3 : 0 empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihnen liegt heute zur Verabschiedung die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur in der Drs. 8/1936 neu vor. Ich bitte Sie namens des Ausschusses um Zustimmung zu dieser Empfehlung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD und von Andreas Silbersack, FDP)