Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Den Ausschüssen des Landtages danke ich für die zügige Beratung des von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurfes, mit dem das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt an aktuelle sicherheitspolitische Herausforderungen angepasst wird und unserer professionell arbeitenden Landespolizei moderne und zeitgemäße Instrumente an die Hand gegeben werden.
Mit der heutigen Beschlussfassung wird sichergestellt, dass elektronische Fußfesseln zur Abwehr von terroristischen Straftaten auch nach dem Jahreswechsel weiter eingesetzt werden können. Diese Handlungsoption steht der Landespolizei künftig dauerhaft, also nicht nur zeitlich befristet zur Verfügung.
Die abschnittsbezogenen Geschwindigkeitskontrollen ermöglichen wir erstmals in Sachsen-Anhalt. Mit der Gesetzesänderung schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen, um der Landespolizei eine neue Handlungsoption bei der Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen an die Hand zu geben. Damit haben wir zugleich ein neues Instrument, um insbesondere schwere Unfälle zu verhüten. Dem Landtag werden wir gern, wie es in der Beschlussempfehlung vorgesehen ist, einen Bericht zu den Erfahrungen mit der abschnittsbezogenen Geschwindigkeitskontrolle zukommen lassen.
Schließlich noch einige kurze Anmerkungen zum dauerhaften Einsatz von sogenannten Bodycams. Unsere Kolleginnen und Kollegen in der Landespolizei sind wie keine andere Berufsgruppe täglich in ihrem beruflichen Alltag mit Gewalt konfrontiert. Diese Gewalt richtet sich leider auch zunehmend gegen unsere Kolleginnen und Kollegen in der Landespolizei, und zwar allein deshalb, weil sie unseren Staat nach außen für jedermann sichtbar in ihrer Uniform repräsentieren. Weil sie unseren Rechtsstaat repräsentieren, haben sie auch die bestmögliche Unterstützung verdient.
Wenn eine aktivierte Bodycam auch nur in einem einzigen Fall dazu beiträgt, dass keine Gewalt gegenüber einem Kollegen oder einer Kollegin in der Landespolizei ausgeübt wird und er oder sie verletzt aus dem Einsatz nach Hause kommt, hat sich die heutige Beschlussfassung schon ausgezahlt. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)