Andreas Silbersack (FDP):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Gallert! Sie haben also festgestellt, dass die FDP der Sachwalter der Interessen der belebten Innenstädte und des Einzelhandels ist. Dazu kann ich Sie nur beglückwünschen, meine Damen und Herren.
(Wulf Gallert, DIE LINKE: Genau das Gegenteil!)
- Nein, genau das ist es. - Was haben wir getan? - Wir haben analysiert, was in den letzten Jahren passiert ist. Wir haben gesehen, dass es in den Innenstädten eben nicht belebt ist. Wir müssen die Interessengemeinschaften, die Händler, die sich um die Innenstädte mühen, unterstützen. Deshalb haben wir als Koalition uns auf den Weg gemacht, um zu schauen, wie können wir dabei unterstützen.
Deshalb ist es selbstverständlich, dass man ein Gesetz anfassen muss, das eben nicht die Rechtssicherheit bietet, die wir bräuchten. Was meinen Sie denn, warum es landauf, landab immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten bis hin zu den OVG kam? Weil die Regelung eben nicht rechtssicher war; einschließlich der Regelungen, die in Sachsen-Anhalt gelten.
(Zustimmung bei der FDP und von Ulrich Thomas, CDU)
Sie unterliegen einem Trugschluss, wenn Sie glauben, dass Kompliziertheit weniger Rechtssicherheit schafft. Das Gegenteil ist der Fall. Man muss doch gerade das Urteil aufnehmen. Deshalb gibt es das besondere Interesse; es gibt die besonderen Gründe. Man muss die Dinge doch aufnehmen, damit man eben keine Gerichtsprozesse führt.
Sie sagen: Das Gesetz wird länger. Es ist immer noch kürzer, als wenn ich lange Gerichtsprozesse führen muss
(Zustimmung bei der FDP)
oder die Einzelhändler vor die Situation stelle Ja, es ist einfach so.
Das Problem ist doch: Sie können acht Zeilen haben. Aber dann Sie haben das Problem, dass der Händler nicht weiß, ob es klappt es oder nicht. Wie wird sich Ver.di entscheiden? Was wird dort passieren? Wie wird das Gericht entscheiden? Das bringt Unsicherheit.
Darauf haben die Einzelhändler überhaupt keine Lust. Sie erwarten von der Politik, dass sie klare Ansagen macht. Mit diesem Gesetz machen wir genau das, meine Damen und Herren.
(Zustimmung bei der FDP)
Deshalb ist für uns, glaube ich, das Thema der Rechtssicherheit dafür das wesentliche Kriterium. Die Antwort auf die Frage nach der Anzahl der Tage, an denen geöffnet werden muss, vier oder sechs das wurde von den Vorrednern bereits mehrfach gesagt , lautet: Es ist eine Kannregelung. Man muss nicht an vier, fünf oder an sechs Tagen, nicht einmal an drei Tagen öffnen. Wenn es eine Kannregelung ist, dann ist es eine Antragsfrage. Insofern ist, glaube ich, das Problem gar nicht vorhanden.
Es ist richtig: In der Anhörung wurde es klar, das haben alle Beteiligten gesagt: Wir brauchen Rechtssicherheit. Das liefern wir als Koalition mit diesem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren.
Deshalb glaube ich, dass hierbei im Sinne des Koalitionsvertrages ein guter Weg gefunden wurde, und wir sollten diesem Gesetzentwurf heute zustimmen. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Silbersack, lassen Sie eine Frage von Herrn Gallert zu?
Andreas Silbersack (FDP):
Sehr gerne.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Sehr gerne. - Herr Gallert, bitte.
Wulf Gallert (DIE LINKE):
Herr Silbersack, ich kann Ihre Verve durchaus verstehen. Manchmal ist ja sozusagen die Lautstärke der Ersatz für den Inhalt.
(Guido Kosmehl, FDP: Oh!)
Aber trotz alledem: Nein, wir haben doch ein Problem. Sie reden davon, es muss Rechtssicherheit geschaffen werden. Wir hatten doch diese Anhörung. Wir saßen in derselben Anhörung. Nicht ein einziger der Anzuhörenden hat gesagt, dass mit diesem Gesetz eine bessere Rechtsanwendbarkeit und Rechtssicherheit hergestellt wird.
(Zustimmung bei der LINKEN und von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Woher nehmen Sie denn Ihre Überzeugung, dass der Gesetzentwurf klasse ist, wenn diejenigen, die es anwenden sollen, dezidiert das Gegenteil gesagt haben.
(Guido Kosmehl, FDP: Nordrhein-Westfalen! - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Andreas Silbersack (FDP):
Wissen Sie, Herr Gallert, es saßen dort keine Juristen, die die Frage beantworten wollten: Können wir zu 100 % sicher sein, ob es klappt. Keiner hier im Saal wird sich hinstellen und sagen: Dieses Gesetz ist zu 100 % rechtssicher.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das haben doch alle gesagt! Lesen Sie das Protokoll!)
Das funktioniert nicht. Können Sie sich an die Sitzung des Ausschusses erinnern? Dort wurde die Frage nämlich gestellt. Dort hat der GBD gesagt: Selbstverständlich kann er es nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen. Das können wir auch gar nicht. Aber wir versuchen, uns dem anzunähern. Deshalb war Gegenstand der Beratung im Ausschuss die Frage vier, fünf oder sechs, was sie nicht brauchten, aber nicht die Qualität der Rechtssicherheit, meine Damen und Herren. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)