Elrid Pasbrig (SPD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine beiden Vorredner stecken schon länger in dem Thema als ich. Ich habe es sozusagen geerbt. Es ist bereits angeklungen, dass Grundstücksverkehr, Siedlungsrecht und Landpachtverkehr an die Länderebene übergeben worden sind, um diese gesetzlich zu regeln.
Der letzte Gesetzentwurf dazu wurde im November 2020 in den Landtag eingebracht. Dieser beinhaltete neben den soeben genannten drei Rechtsmaterien, auch Regelungen zum Erwerb von Anteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen.
Regelungsbedarf sehen wir vor allen Dingen deswegen, weil wir zum einen die Sorge haben, dass der landwirtschaftliche Bodenmarkt regional von Akteuren mit einer hohen Eigentumskonzentration der Landwirtschaftsfläche beherrscht werden könnte. Vor allem aber gibt es Bedenken dagegen, dass gerade über Anteilskäufe landwirtschaftsfremde oder überregional Investierende sich in unsere Unternehmen einkaufen, die keine Verbindung zu unseren ländlichen Strukturen haben und das erwirtschaftete Geld abfließen lassen.
Wir sehen zudem die Gefahr, dass Junglandwirten oder kleinen landwirtschaftlichen Betrieben der Zugang zu landwirtschaftlichem Boden aufgrund steigender Preise erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. Das ist unsere politische Position.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt die Share Deals ausgeklammert. Sie kennen unsere Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss. Ich sehe hauptsächlich drei Probleme dabei: rechtliche, qualitative und quantitative.
Zu dem rechtlichen Problem hat der Ausschussvorsitzende bereits ausführt: Wir sehen nicht, dass wir das auf der Ebene des Landes regeln könnten. Wenn das so wäre: Wir belauern uns alle republikweit; keines unserer 16 Bundesländer hat bisher eine Share-Deal-Regelung gefunden, und ich finde es folgerichtig, dass wir den Bundesminister bitten, uns dabei behilflich zu sein.
In Bezug auf qualitative Probleme ist es so, dass man Anteilskäufe nicht per se verteufeln muss. Denn sie erfüllen auch gesellschaftliche Funktionen, nämlich Anteils- oder Unternehmensverkäufe sichern in der kapitalintensiven Landwirtschaft neben externer Finanzierung auch Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung. Das heißt, wir müssen immer, wenn wir Anteilskäufe regulieren wollen, darauf schauen, welche gesellschaftlichen Funktionen sie eigentlich erfüllen die unter anderem auch wichtig sind , anstatt nur den Ausverkauf bzw. das Abfließen von Geldern zu thematisieren.
Quantitativ ist das Problem, dass wir überhaupt nicht über verlässliche Zahlen verfügen. Das Ministerium hat uns erst kürzlich bestätigt, dass wir gar nicht genau wissen, was los ist. Es gibt Hinweise aus verschiedenen Thünen-Reporten der vergangenen Jahre darauf, dass das Problem der Anteilskäufe gar nicht das große vorherrschende Problem in Sachsen-Anhalt ist.
(Zuruf von der AfD: Richtig!)
Insofern haben wir das Ministerium gebeten, uns zunächst mit verlässlichen Zahlen oder aber vielleicht, wie in Thüringen, mit einem zuverlässigen Agrarstrukturbericht zu versorgen, bevor wir an dieser Stelle darüber weiter diskutieren wollen.
(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)
Lassen Sie uns in den kommenden Monaten an einem Agrarstrukturgesetz arbeiten, das die Chancen für Junglandwirte und landwirtschaftliche Unternehmen wahrt. Lassen Sie uns das beschriebene Problem des Erwerbs von Anteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen auf der Bundesebene erneut beraten, damit wir hierbei endlich zu einer Lösung kommen können. - Vielen Dank.
(Zustimmung von Thomas Krüger, CDU)