Abstimmung
Da Herr Kollege Hecht eine Überweisung beantragt hat, ich nehme an, für die AfD Fraktion, will ich doch - als alter Lehrer ist mir das eine Freude - eine kurze Belehrung über die Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt vornehmen, über den § 34 Abs. 4, in dem die Regularien einer dritten Beratung, wie wir sie hier haben, geregelt werden. Dieser § 34 Abs. 4 GO.LT lautet:
„Im Übrigen gelten die Vorschriften über die zweite Beratung […] entsprechend. Eine Ausschussüberweisung findet nicht statt.“
Das bedeutet, es gibt keine Möglichkeit, bei einer dritten Beratung eine Ausschussüberweisung zu realisieren. Deswegen werden wir jetzt in die Endabstimmung eintreten, weil ich unter solchen Bedingungen über einen Antrag auf Überweisung nicht abstimmen lassen darf. Das bedeutet, wir treten in das Abstimmungsverfahren ein.
Ich habe aber erst einmal die Frage: Können wir die Gesamtabstimmung des Papieres vornehmen? Oder besteht jemand darauf, erst über die einzelnen Bestimmungen, dann über die Überschrift abzustimmen und anschließend eine Gesamtabstimmung zu machen? - Dies scheint nicht der Fall zu sein. Dann können wir eine Gesamtabstimmung machen.
Jetzt sind wir allerdings in einem besonderen Fall, und zwar: Gemäß Artikel 78 Abs. 2 der Landesverfassung bedürfen verfassungsändernde Gesetze einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages. Unsere Geschäftsordnung verpflichtet uns in § 75 Abs. 1 bei der jetzt anstehenden Abstimmung durch Namensaufruf abzustimmen, weil es eben um die Veränderung der Verfassung geht. Da sind zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages notwendig.
Es wird jetzt einen solchen Namensaufruf geben. Alle Aufgerufenen geben ihre Stimme durch Zuruf „Ja“, „Nein“, „Enthaltung“ ab. Der Zuruf ist durch den Aufrufenden zu wiederholen. Das wird in diesem Fall der Schriftführer Andreas Henke sein. - Herr Henke, Sie walten Ihres Amtes.
(Unruhe)
Ich habe vorher die Bitte, dass während des Namensaufrufes bitte alle anderen Gespräche oder Abstimmungen einzustellen sind. Das macht uns die Arbeit etwas leichter. Das gilt sogar für die Parlamentarischen Geschäftsführer.
(Unruhe)
- Herr Kurze, jetzt folgt erstmal der Namensaufruf.
(Schriftführer Andreas Henke ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)
Schriftführer Andreas Henke:
Und ein Aufruf für mich?
Vizepräsident Wulf Gallert:
Herr Henke.
Andreas Henke (DIE LINKE):
Nein.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Dann werden jetzt die Ergebnisse festgestellt.
(Carsten Borchert, CDU: Herr Präsident, ich möchte noch abstimmen!)
- Oh, wir haben noch Abgeordnete, die offensichtlich während der Abstimmung in den Saal gekommen sind. - Würden sich die lieben Kolleginnen und Kollegen, die die Abstimmung durch Namensaufruf in ihrer ordentlichen Reihenfolge leider verpasst haben, jetzt bitte einmal melden?
(Carsten Borchert, CDU, Sven Rosomkiewicz, CDU, und Detlef Gürth, CDU, erheben sich)
- Herr Borchert.
Carsten Borchert (CDU):
Nein.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Herr Rosomkiewicz.
Sven Rosomkiewicz (CDU):
Nein.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Herr Gürth.
Detlef Gürth (CDU):
Nein.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Gibt es noch jemanden? - Nein. Dann sind wir jetzt durch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Abstimmung per Namensaufruf hat folgendes Ergebnis erbracht.
(Unruhe)
- Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben noch erhebliche Programmpunkte am heutigen Tag, morgen und übermorgen vor uns. Ein bisschen mehr Disziplin wäre hilfreich bei der Abarbeitung unserer Aufgaben.
(Guido Kosmehl, FDP: Jawohl, Herr Präsident!)
Nicht anwesend waren 13 Mitglieder des Landtages. Mit Ja gestimmt haben 17 Abgeordnete, mit Nein gestimmt haben 67 Abgeordnete. Der Stimme enthalten hat sich niemand. Damit stelle ich fest, dass die notwendige Mehrheit nicht erreicht und der Gesetzentwurf somit abgelehnt worden ist.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Guido Kosmehl, FDP)
Ich will einmal auf Folgendes hinweisen: Es gibt eine ganz genaue Festlegung, wie ein solcher Namensaufruf zu vollziehen ist. Man antwortet mit Ja, Nein oder Enthaltung, Herr Tillschneider, nicht mit „Jawoll“, auch nicht mit „Zu Befehl“, sondern mit Ja, Nein oder Enthaltung. So steht es in unserer Geschäftsordnung und so sollten wir das demnächst auch machen. - Danke. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.